Die Bürgerinitiative Berner Au hat am 22. Dezember den Antrag auf ein Bürgerbegehren beim Bezirk Wandsbek eingereicht. Zur Zeit läuft die Prüfungsfrist des Bezirkes unter Beteiligung der BSU von drei Wochen ab der Einreichung der Anzeige.
In die Berner Au werden 19 km² Fläche mit 32 Sielen und einem verzweigten Grabensystem entwässert. Anstatt die Anwohner der Berner Au vor dem eingeleiteten Regenwasser zu schützen, werden Grundstücke mit Wohnhäusern als Überschwemmungsgebiet (ÜSG) ausgewiesen. Schutzmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück werden verboten. Durch eine sinnvolle Regenwasserinfrastruktur wird die Ausweisung des ÜSG überflüssig. Die weitere Entwicklung des Einzugsgebietes ohne tragfähiges Entwässerungskonzept wird die prognostizierte Situation weiter verschärfen.
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet vorbehaltlich der Prüfung durch den Bezirk: „Sind Sie dafür, dass der Bezirk die Anpassung der vorhandenen Regenwasserinfrastruktur im Einzugsgebiet der Berner Au an die Erfordernisse der Gebietsentwicklung anpasst und in der Folge die rechtlichen und technischen Schritte einleitet, die zur Rücknahme der Ausweisung des Überschwemmungsgebietes auf bewohnten Grundstücken entlang der Berner Au erforderlich sind?“
Flyer Berner Au
Pressemitteilung Initiative Berner Au
Die Einreichung des Bürgerbegehrens durch die Initiative gegen Überschwemmungsgebiete kommentiert Christiane Blömeke, Abgeordnete der Grünen in der HH Bürgerschaft und Spitzenkandidatin der Grünen für den Wahlkreis Alstertal/Walddörfer wie folgt:
„Es ist es kein Wunder, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nun zum Instrument des Bürgerbegehrens greifen und ihren Forderungen erneut Nachdruck verleihen. Die SPD und der SPD Senat haben diesen Schritt durch ihr Verhalten geradezu provoziert. Erst erfolgte eine Ausweisung der Gebiete ohne Information der Menschen vor Ort, dann wurden Gesprächswünsche ignoriert und eine öffentliche Anhörung der Betroffenen im Fachausschuss der Bürgerschaft mit der Mehrheit der SPD verhindert. Zu guter Letzt sollen jetzt die BürgerInnen vor Ort auch noch für den Ausbau ihrer Straße bezahlen, während gleichzeitig der Wert ihrer Grundstücke durch die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet extrem gesunken ist. Außerdem ist es schwer nachvollziehbar, dass die Stadt an den Straßen bauliche Veränderungen vornehmen darf, während das für die Anwohner auf ihren Grundstücken verboten ist. Es wäre wichtig hier zwischen allen Beteiligten zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen und die kann nur entstehen, wenn auch der Senat sich bewegt“.
Pressemitteilung Christiane Blömeke Bündnis 90/Die Grünen