Arbeit an neuem Luftreinhalteplan läuft

Die Luftbelastung in Hamburg mit Stickstoffdioxid (NO2) ist im vergangenen Jahr an 8 von 16 Messstationen zurückgegangen. An vier Stationen blieb der Jahresmittelwert stabil, an ebenfalls vier Stationen erhöhte er sich zumeist leicht. Insgesamt ist die Stickoxidbelastung seit 2010 im Jahresmittel um mehr als zehn Prozent gesunken.

 

Der gesundheitsschädliche Kurzzeitwert von 200 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft wurde 2015 an keiner Station überschritten.

In der Hansestadt gibt es seit weniger als einem Jahr ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts, das der Senat derzeit mit der Aufstellung eines neuen Luftreinhalteplans umsetzt. Dieser Plan wird derzeit um zahlreiche zusätzliche Maßnahmen erweitert, die im rot-grünen Koalitionsvertrag verankert sind. Zu diesen Maßnahmen zählen: das Ziel einer Verdoppelung des Radverkehrsanteils in Hamburg oder das Paket zur Ökologisierung des Hafen, welches u.a. folgende Punkte enthält: ein Bonus-Malus-System beim Hafengeld je nach Umweltklasse eines Schiffes, mehr Umfuhren im Hafen auf dem Wasserweg statt per Lkw, Einstiege in Landstrom-Angebote auch für Containerschiffe. Erstmals werden die einzelnen Maßnahmen konkret auf ihre NO2-reduzierende Wirkung berechnet. Dazu wurde ein umfassendes Immissionsgutachten vergeben, das derzeit erstellt wird.

Das Thema Luftgüte hat für den Senat eine sehr hohe Priorität und wird seit Sommer 2015 von einer Lenkungsgruppe auf Staatsratsebene als gesamtstädtische Aufgabe bewegt. Zu aktuellen Verwaltungsgerichtsbeschlüssen aus Hessen sieht die Umweltbehörde keine Vergleichbarkeit mit der Situation in Hamburg.

Mehr Infos: http://www.hamburg.de/luftreinhaltung bzw. http://luft.hamburg.de/

Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie

Luftreinhaltung: BUND fordert schnelle Urteilsumsetzungund erwägt Zwangsgeldantrag
bund logoAkteneinsicht belegt schleppende Bearbeitung in den Behörden / Stickoxidwerte (NO2) in Hamburg steigen weiter an

Nach einer Akteneinsicht in der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wirft der BUND dem Hamburger Senat vor, das Thema Luftreinhaltung zu verschleppen und wirksame Maßnahmen zur Entlastung an Hamburgs Straßen weiter auszublenden. Trotz einer rechtskräftigen Verurteilung (VG Hamburg 9 K 1280/13), schnellstmöglich einen verbesserten Luftreinhalteplan zu erlassen und für die Einhaltung der Grenzwerte zu sorgen, sei bisher kaum etwas passiert. „Der Hamburger Senat missachtet das vom BUND erwirkte Urteil des Verwaltungsgerichts. Trotz rechtskräftiger Verurteilung und eines Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission dümpelt die Bearbeitung vor sich hin. Wir erwarten bis Juli 2016 einen neuen Luftreinhalteplan, sonst sehen wir uns zu weiteren juristischen Schritten gezwungen“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND Hamburg hat die Kanzlei Mohr Rechtsanwälte beauftragt, einen Zwangsgeldantrag gegen die Stadt vorzubereiten, um die vollständige Umsetzung des Urteils in einem vertretbaren Zeitraum durchzusetzen. Der derzeitige Fahrplan des Senats sieht vor, dass erst ab September 2017 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Diese Zeitschiene sei völlig inakzeptabel. Sollten die zuständigen Behörden nicht innerhalb von vier Wochen glaubhaft aufzeigen, dass bereits im Juli 2016 eine öffentliche Auslegung des überarbeiteten Luftreinhalteplans erfolgt, werde der BUND einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht Hamburg stellen. Während sich aus Sicht des BUND insbesondere die für den Bereich Verkehr zuständige Wirtschaftsbehörde (BWVI) wirksamen Maßnahmen zur Luftreinhaltung widersetzt, erhöht sich die Stickoxidbelastung in Teilen der Stadt noch weiter. An den Messstationen an der Habichtstraße und der Kieler Straße steigt sie kontinuierlich seit 2013, und an der Max-Brauer-Allee verharrt sie mit über 60 μg pro Kubikmeter Luft (aktueller Grenzwert: 40 μg/m³) auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Lediglich in der Stresemannstraße zeichnet sich in den letzten Jahren eine leichte Entspannung ab. Aus Sicht des BUND gibt es verschiedene Maßnahmen, die konsequent und zügig für eine bessere Luftreinhaltung genutzt werden müssen Dazu gehören Fahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Einführung einer auf Stickoxide erweiterten Umweltzone. Aktuelle Entscheidungen des VG Wiesbaden (4 N 1727/15.WI (2) und 4 N 1726/15. WI (2)) betonen, dass verkehrsbeschränkende Maßnahmen nicht von vornherein ausgeschlossen werden dürfen.

Pressemitteilung BUND HH

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