Ab dem 1. August 2017 gelten für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Abfälle sowie bestimmter Bau- und Abbruchabfälle bundesweit neue, umfangreiche Pflichten. Betroffen von der novellierten Gewerbeabfallverordnung sind auch Gewerbetreibende, Unternehmen und Bauherren in Hamburg. Die sortenreine Erfassung von Abfällen gilt als Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling.
Die neue Verordnung schreibt die Getrennthaltung von Abfällen vor und lässt eine gemischte Erfassung nur noch in bestimmten Ausnahmefällen zu. Damit werden an gewerbliche Abfallerzeuger vergleichbare Anforderungen gestellt wie sie seit einigen Jahren für die Hamburger Haushalte gelten. Bioabfälle, Glas, Papier, Kunststoffe, Metalle und Textilien müssen jetzt vor Ort im Betrieb getrennt erfasst werden. Bei Baumaßnahmen müssen Glas, Kunststoffe, Holz, Gipse, Beton, Ziegel u.s.w. separat erfasst werden. Für die notwendige Transparenz sorgt die Dokumentation der Abfälle.
Bei einer gemeinsamen Erfassung ist eine Sortierung der Abfälle auch mit den heutigen technischen Möglichkeiten in vielen Fällen unmöglich. So verschmutzen beispielsweise Bioabfälle und organische Stoffe andere Abfälle und machen eine Sortierung und Verwertung des gesamten Gemisches unmöglich. Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle, aus denen bestimmte Gesteinskörnungen hergestellt werden sollen. Selbst bei geringsten Mengen an Baustoffen auf Gipsbasis ist dies nicht mehr möglich, da Gips beim Zusammentreffen mit Wasser aufquillt und die Wiederverwendung als Ersatzbaustoff verhindert.
Informationen zur neuen Gewerbeabfallverordnung stellt die Behörde für Umwelt und Energie im Internet unter www.hamburg.de/abfall unter dem Stichwort ‘Gewerbeabfall’ zur Verfügung. Dort sind praktische Tipps zur Abfalltrennung und ein Musterformular für die Abfalldokumentation zu finden.
Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie