Die Unterlagen für den 3. Planfeststellungsabschnitt liegen nur noch bis zum 25. Oktober 2023 öffentlich aus bzw. sind im Internet einsehbar unter: https://www.ahrensburg.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2603.1447.1. Danach haben Bürger, egal wo ihr Wohnort ist, bis zum 8. November die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen.
Das geht nur persönlich und per Post – Mailverkehr ist ausgeschlossen.∗
Gemäß § 73 Absatz 4 VwVfG kann jede/jeder, deren/dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 8. November 2023 (Mittwoch), schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben bei:
• dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr –, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel,
oder
• bei einer der oben genannten Auslegungsstellen unter den folgenden Anschriften:
Stadt Ahrensburg
Fachbereich IV – Stadtplanung/Bauen/Umwelt
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
Die „Bürgerinitiative an der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck e.V“ stellt ab 2.11. einen Mustertext zur Verfügung: www.buergerinitiative-bahnstrecke-hh-hl.de
∗ Gerade (10.11.) ist bekannt geworden, dass am 6. November 2023 die öffentliche Auslegung einer 2. Planänderung im PFA2 für den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe erfolgt ist: https://www.hamburg.de/bwi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/17542120/s4/
Dort wird angegeben, dass Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen bis zum 5. Januar 2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) und bei dem Bezirksamt Wandsbek, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Schloßgarten 9, 22041 Hamburg erhoben bzw. vorgebracht werden können.
Mitteilung von Dietrich Raeck, Volksdorf