Auf einem Grundstück Lemsahl-Mellingstedt wurden zwei alte Rotbuchen gefällt. Die erforderliche Genehmigung wurde vom Bezirksamt Wandsbek, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ), Abteilung für Naturschutz erteilt. Jetzt beschweren sich Bürger darüber, dass offenbar immer wieder rücksichtslos Bäume gefällt werden, wenn sie Bauvorhaben im Weg stehen.
Sehr geehrter Herr Ritzenhoff,
als Anwohner der Straße „Pfefferkrug“ in Hamburg wenden wir uns heute mit einem wichtigen Anliegen an Sie.
Auf dem Grundstück Pfefferkrug 44 in Hamburg-Lemsahl wurden im Dezember zwei alte Rotbuchen gefällt, mit Stammdurchmessern von 70 und 93 (!) Zentimetern. Die erforderliche Genehmigung wurde vom Bezirksamt Wandsbek, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ), Abteilung für Naturschutz (Frau Täufer) erteilt.
Die Begründung dazu lautet wie folgt: “Für das Grundstück wurde die Ausnahme von der Baumschutzverordnung für die Fällung des bau- und erschließungsbehindernden Baumbestandes im Zuge der Abbrucharbeiten und der damit verbundenen fehlenden Stand- und Bruchsicherheit der Bäume erteilt“.
Wir protestieren in aller Form gegen diese Entscheidung.
Die Genehmigung wurde erteilt, um den Abbruch des vorhandenen Gebäudes zu realisieren, nach Aussage der Behörde lag zum Zeitpunkt der Fällung kein Bauantrag vor. Es wurde also eine Genehmigung erteilt nur auf die Aussicht hin, dass da irgendwann so gebaut werden würde, dass diese Bäume dann stören könnten? Da wird eine Abwägung zwischen Naturschutz und Baurecht getroffen, bevor überhaupt diese Faktoren geprüft wurden? Wir sind der Auffassung, dass hier ein klarer Verfahrensfehler vorliegt. Andernfalls könnte ja jeder Grundstückseigentümer irgendwelche „Pläne“ auf seinem Grundstück zum Anlass nehmen, unliebsame Bäume auf seinem Grundstück loszuwerden.
Wir sind entsetzt, dass es zu einer Fällgenehmigung gekommen ist. Derart alte und wertvolle Rotbuchen müssten absoluten Schutz genießen. Zudem standen diese am Rande des großen Grundstücks und haben dem vorhandenen Bungalow – mit naturgemäß großer Grundfläche – ganz offensichtlich bisher ausreichend Platz gelassen. Eine ortsübliche, „normale“ Bebauung des Grundstücks wäre kein Problem gewesen, mit einer Spundwand hätte man die Wurzeln der großen Bäume sichern können. Die Bäume mussten deshalb weichen, weil wieder einmal ein Riesenprojekt geplant war: maximaler Profit durch maximale Bebauung.
Wir sind deshalb entsetzt, weil wir unsere Politiker über Umweltschutz, Artensterben und nicht zuletzt CO2-Reduzierung sprechen hören und gleichzeitig sehen, dass unsere besten und kostengünstigen CO2-Speicher massiven Bauprojekten weichen müssen. Was bringt das alljährliche Zählen zur „Stunde der Gartenvögel“, wenn derartige Bäume einfach gefällt werden und damit schlagartig der Lebensraum eben dieser Vögel vernichtet wird? Hat unsere bedrohte Natur wirklich genug Zeit, um abzuwarten, bis die „Ersatzpflanzungen“ wieder so groß und entsprechend wertvoll sind, wie die abgeholzten Bäume? Was für ein Wahnsinn.
Wann beginnen die Behörden, neue Bauanträge daraufhin zu überprüfen, ob sie für Grundstücke und im übrigen auch Lebensräume von Menschen und Tieren angemessen sind? Wann wird verstanden werden, dass wir die Natur brauchen, um zu überleben?
Bei dieser Fällgenehmigung wurde ganz eindeutig im Sinne des Grundstücksverkäufers entschieden, der natürlich nun mit einem leergefegten Grundstück einen maximalen Preis erzielen wird. Wann wird damit begonnen, den Profit Einzelner in Relation zu setzen zu dem Preis, den die Natur (und damit wir alle) zahlen muss?
In diesem Falle wurde für eine Fällgenehmigung für den „verfahrensfreien Abbruch“ von der Abteilung Naturschutz erteilt, übrigens sogar vollständig ohne Einbeziehung der Bauabteilung.
Wie wir hörten ist es mittlerweile keine Ausnahme mehr, dass Bauträger wie Mollwitz eine Fällgenehmigung unliebsamer Bäume erhalten, weil sie argumentieren, dass diese die Abbrucharbeiten stören würden. Es ist doch offensichtlich, dass hier Einzelinteressen nachgegeben wird. Das ist einfach ungeheuerlich!
Wir fordern die Genehmigungsstelle auf, diese Problematik bei ihren Entscheidungen einzubeziehen und jeweils zu prüfen, ob Bäume durch zu errichtende Spundwände o.ä. zu erhalten sind, um dann entsprechende Auflagen zu erteilen.
Wir bitten Sie um Prüfung dieses Vorgangs und freuen uns auf Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Acht Nachbarn am Pfefferkrug
(die Absender sind der WUZ bekannt)
Foto: Beispielbild