Bundesverwaltungsgericht stuft Erfolgsaussichten der Klage als offen ein
Die Umweltverbände BUND und NABU bedauern die heutige (31.5.) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ihren Eilantrag im Rahmen der Klage gegen die A 26 Ost abzulehnen.
Das BVerwG hat die Erfolgsaussichten der BUND und NABU in den meisten Kritikpunkten als offen eingestuft und auf der Grundlage einer rein folgenorientierten Interessenabwägung entschieden. Dabei hat das Gericht die gesetzliche Wertung zur Beschleunigung von Planungsverfahren betont und meint, dass die bis zur Entscheidung über die Klage angemeldeten Vorbereitungsarbeiten noch keine irreversiblen Folgen haben werden. Sehr deutlich hat das Gericht dabei im Sinne der klägerischen Argumentation betont, dass sich die Vorhabenträgerin dabei streng an die Schutzauflagen des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses zu halten habe. Der Anlass für diese Hinweise lag in dem Bestreben der Planer, diese Schutzauflagen nachträglich eigenständig zu ihren Gunsten zu verändern, um schneller voranzukommen.
Die Kläger bleiben angesichts der vom Gericht als offen eingestuften Erfolgsaussichten zuversichtlich, das Vorhaben A 26 Ost mit ihrer Klage noch stoppen zu können.
Die Gerichtsentscheidung bewertet die Vorsitzenden des BUND, Sabine Sommer, wie folgt:
„Natürlich bedauern wir, dass das Gericht den Eilantrag förmlich abgelehnt hat. Die Begründung allerdings zeigt deutlich, dass unsere Argumente Gehör gefunden haben und wir auch noch gute Chancen in unserer Klage haben. Wir sind auch erleichtert, dass das Gericht dem Ansinnen der Planer so deutlich entgegengetreten ist, die immerhin angeordneten Schutzauflagen zugunsten der Natur im Sinne eines beschleunigten Baus nachträglich aufzuweichen.“
Malte Siegert, Vorsitzender des NABU, ergänzt:
„Die Formulierungen des Gerichts in der Begründung motivieren uns, uns nunmehr umso härter anzustrengen, das Gericht endgültig von unseren Argumenten zu überzeugen. Immerhin handelt es sich bei der A 26 Ost nicht nur um ein extrem teures Vorhaben, das in Zeiten der Haushaltskrise und der nötigen Verkehrswende antiquiert wirkt. Es geht auch um ein Projekt, das wertvolle Moorböden und Grünflächen zerstört, so dem dringend nötigen Erhalt der Biodiversität widerspricht und die Klimakrise befeuert.“
Hintergrund:
Die A 26 Ost soll die A 7 bei Moorburg mit der A 1 bei Stillhorn verbinden. Das knapp 10 Kilometer lange Autobahnteilstück soll laut letzter Kostenschätzung 2,3 Milliarden Euro kosten. Im Regelfall schlägt der Autobahnkilometer je nach Untergrund mit 20 bis 50 Millionen Euro zu Buche, bei der A 26 Ost sind es angesichts der aufgeständerten Bauweise mit einer rund 50 Meter hohen Brücke über die Süderelbe beim Kraftwerk Moorburg rund 230 Millionen. Das Autobahnvorhaben zerstört im beklagten Abschnitt 6a ökologisch wertvolle und klimarelevante Moor- und Naturflächen südlich von Moorburg. Im weiteren Verlauf im Abschnitt 6b schränkt das Autobahnvorhaben zudem die energetische Transformation ein, weil interessante Bereiche für die Wasserstoffwirtschaft auf der Hohen Schaar ganz oder wegen der Baustelleneinrichtung für zehn Jahre teilweise wegfallen.
Pressemitteilung BUND Hamburg