ADFC: Beantragen Sie Tempo 30 – jetzt!

adfc_tempo_30_plakat_161115Der ADFC Hamburg bietet ab dem morgigen Dienstag, den 22.11.2016, eine Online-Hilfe an, mit dem Hamburger*innen ganz einfach mithilfe eines Internetformulars verkehrsberuhigende Maßnahmen in ihrer Straße beantragen können.

In sehr vielen Straßen in Hamburg werden die Grenzwerte für Luftschadstoffe und Lärm deutlich überschritten. Die Stadt ist zu einer Überprüfung und zur Umsetzung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wie zum Beispiel Tempo 30 verpflichtet. »Tempo 30 ist eine einfache und leicht zu beantragende Lösung für weniger Abgase und Lärm und mehr Verkehrssicherheit vor der eigenen Haustür«, sagt Jens Deye vom Vorstand des ADFC Hamburg.

Auf seiner Seite hamburg.adfc.de/tempo30antrag bietet der Fahrradclub nun allen Hamburger*innen die Möglichkeit an, zu überprüfen, wie hoch die Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Stickstoffdioxid in ihrer Straße sind. Das Webtool zieht die Umweltdaten der Stadt heran und informiert, ob die zulässigen Grenzwerte überschritten werden. In wenigen Schritten lässt sich das Formular ausfüllen und ein individualisierter Antrag herunterladen. Drucken, persönliche Angaben ergänzen, unterschreiben, abschicken – fertig!

Die Straßenverkehrsbehörden der Polizei müssen die Belastungen an der Adresse zunächst selbst überprüfen und den Antrag innerhalb von drei Monaten beantworten. »Auch wenn die Geschwindigkeit in einer Straße schon auf Tempo 30 heruntergesetzt ist, können die Behörden weitere Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Abgasen anordnen: zum Beispiel Spielstraßen oder andere bauliche Veränderungen zur Verkehrsberuhigung«, sagt Deye.

Lehnt die Behörde einen Antrag aufgrund eines Ermessensfehlers ab, ist der Rechtsanspruch einklagbar. Der ADFC begleitet bereits entsprechende Verfahren von Anwohner*innen in der Max-Brauer-Allee in Altona und in Heimfeld und hilft dabei die Anträge durchzusetzen.

Deye appelliert im Rahmen der ADFC-Kampagne „Läuft!“ insbesondere an die Anwohner*innen stark belasteter Straßen: „Sorgen Sie mit ihrem Antrag auf Tempo 30 dafür, dass die Straßen in Hamburg leiser, sauberer und sicherer werden!« Die Luftreinhalte- und Lärmaktionspläne der Stadt würden nicht wirksam schützen, die Ziele würden zudem ständig verfehlt werden. »So geht es nicht weiter. Jetzt nehmen wir Tempo 30 selbst in die Hand“, so Deye.

Anlässlich der Freischaltung seines Webtools für die Beantragung von Tempo 30 informiert der ADFC Hamburg am 22. November 2016 um 19 Uhr im Bürgerhaus Wilhelmsburg, Mengestraße 20, 21107 Hamburg, über Tempo 30. Die Zusammenhänge von Straßenverkehr, Luftverschmutzung, Lärm und Gesundheit stellt Frau Dr. Philine Gaffron vom Institut für Verkehrsplanung und Logistik der Technischen Universität Hamburg vor.

Hintergrundinformationen:

Wie in vielen anderen europäischen Großstädten werden auch in Hamburg die europäischen Grenzwerte für Umgebungslärm und Luftbelastungen überschritten. 120.000 Menschen in Hamburg sind Lärmbelastungen ausgesetzt, die über den Grenzwerten liegen. Mehr als 220.000 Menschen leben an Straßen mit zu schlechter Luft. Laut Zahlen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) sterben in Hamburg jedes Jahr über 700 Personen frühzeitig aufgrund von Luftverschmutzung und Verkehrslärm. Deshalb wurden bereits 2013 ein Lärmaktionsplan (Stufe 2) und ein Masterplan Klimaschutz ausgearbeitet.

Beide Konzepte stellen Geschwindigkeitsreduzierungen als ein wichtiges Mittel vor. Besonders der Lärmaktionsplan hebt Tempo 30 als ein entscheidendes Instrument zum Schutz der Bevölkerung hervor. Eine Reduzierung der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h vermindert den Lärm genauso stark, als würden nur noch halb so viele Fahrzeuge durch die Straße fahren.

Hinzu kommt, dass geringere Kfz-Geschwindigkeiten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen, insbesondere der nichtmotorisierten. Durch den verkürzten Bremsweg bei Tempo 30 können Unfälle vermieden oder in ihrer Schwere entschärft werden.

Aus den oben genannten Gründen wird Tempo 30 von vielen Organisationen und Institutionen als Stadtgeschwindigkeit vorgeschlagen. Dazu zählen zum Beispiel das Umweltbundesamt (bereits 1999), der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2012) und das Europäische Parlament (2011).

Während in Hamburg nur 50 % der Straßen auf Tempo 30 begrenzt sind, sind es in Berlin – auch aufgrund vieler individueller Anträge – bereits 80 %.

Hintergrund zu Mehr Lebensqualität durch Tempo 30: http://hamburg.adfc.de/verkehr/themen-a-z/tempo-30/laeuft/laeuft-hintergrund/

Die ADFC Kampagne „Läuft!“: http://hamburg.adfc.de/laeuft

Pressemitteilung ADFC HH

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