Änderung der Trinkwasserverordnung

Leitungen aus Blei sind bald nicht mehr zulässig
Trinkwasserleitungen und auch Teilstücke davon, die noch aus Blei bestehen, müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Dies schreibt die neue Trinkwasserverordnung vor, die seit dem 24. Juni 2023 gilt.

 

Es ist ein wichtiger Schritt für eine gesunde Trinkwasserversorgung: Betreiberinnen und Betreiber von Gebäuden, in denen sich noch Trinkwasserinstallationen aus Blei befinden, sind in der Pflicht, diese auszutauschen oder stillzulegen und über das Datum dieser Maßnahme das zuständige Bezirksamt zu informieren. Die Frist kann verlängert werden, wenn zum Beispiel das mit dem Austausch beauftragte Installationsunternehmen aus Kapazitätsgründen die Arbeiten nicht termingerecht erledigen kann. In diesem Fall muss ein Antrag auf Fristverlängerung beim zuständigen Bezirksamt eingereicht werden.

Für Trinkwasserinstallationen, die im Eigenheim bzw. ausschließlich zum eigenen Gebrauch genutzt werden, kann die Frist zum Austausch oder zur Stilllegung bis zum 12. Januar 2036 verlängert werden. Auch in diesem Fall muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden. Eine solche Fristverlängerung kann aber nur gewährt werden, wenn eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere bei schwangeren Frauen und Kleinkindern, ausgeschlossen ist. Die Verlängerungsfrist verfällt, wenn das Eigentum verkauft oder vererbt wird.

Neu in die Verordnung aufgenommen wurde, dass Wasserversorgungsunternehmen oder ein Installationsunternehmen das Bezirksamt unverzüglich informieren müssen, wenn festgestellt wird, dass Trinkwasserleitungen oder Teilstücke davon aus Blei bestehen. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich über die Bleiinstallation informieren.

Nähere Informationen erhalten Sie im Internet auf www.hamburg.de/trinkwasser und im aktuellen Flyer „Blei in Trinkwasserinstallationen“. Dieser ist ebenfalls im Internet verfügbar und kann auch über publikationen@justiz.hamburg.de bestellt werden.

Pressemitteilung Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

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