Die heutige Aktuelle Stunde steht im Zeichen des Kampfes für die Demokratie und gegen die Feinde der Verfassung. Die AfD hat sich in den vergangenen Jahren massiv radikalisiert und stellt eine wachsende Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Vor diesem Hintergrund stehen alle demokratischen Kräfte in der Verantwortung, alle Instrumente der wehrhaften Demokratie ins Auge zu fassen.
Die Regierungsfraktionen setzen sich deshalb dafür ein, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren verantwortungsvoll und rechtsstaatlich zu prüfen. Die Grüne Fraktion ruft alle Hamburger Demokrat*innen dazu auf, diesen Weg mitzugehen.
Dazu Sina Imhof, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Ein Parteiverbot ist keine Kleinigkeit, sondern ein scharfes Schwert. Die Hürden für ein Verbot sind extrem hoch – fast unerreichbar für jeden, der sich auch nur ansatzweise auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt. Dass wir in diesen Tagen konkret über ein solches Verbot nachdenken müssen, zeigt, wie ernst die Lage ist. Die AfD hat sich über die letzten Jahre massiv radikalisiert. Sie fährt eine systematische, aggressiv-kämpferische Strategie, die sich gegen unsere Demokratie richtet. Wer deutschen Staatsbürger*innen aufgrund ihrer Abstammung abspricht, zum ‚Volk‘ zu gehören, der äußert keine andere Meinung, sondern attackiert die Substanz unseres Gemeinwesens. Wer die Menschenwürde relativiert, relativiert das Fundament unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese Partei ist eine Bedrohung für unsere Demokratie und gefährdet die Freiheit von uns allen. Wir müssen sie deshalb mit allen Mitteln bekämpfen! Es ist unsere demokratische Pflicht, die Voraussetzungen für ein Verbot zu prüfen und alle Mittel des Rechtsstaats zu nutzen.
Zugleich ist klar: Das Scheitern eines möglichen Verbotsverfahrens wäre fatal. Deshalb darf es keine Schnellschüsse geben. Wir müssen alle Erkenntnisse sorgfältig zusammentragen und genau analysieren, ob ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hätte. Um wirklich etwas zu bewegen, brauchen wir den nüchternen Blick des Rechtsstaats statt der üblichen, folgenlosen Empörung. Deshalb haben wir uns als Regierungsfraktionen dazu entschlossen, neben der politischen auch die juristische Auseinandersetzung anzugehen. Ich rufe alle demokratischen Fraktionen in Hamburg dazu auf, diesen verantwortungsvollen Weg gemeinsam mit uns zu beschreiten.“
Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion
Aktuelle Stunde: „Verteidigung der Demokratie ist kein politisches Tagesgeschäft, sondern verfassungsrechtliche Notwendigkeit“
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Der Schutz unserer Demokratie ist keine Frage von Tagespolitik, sondern eine gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Wenn eine Partei systematisch Menschenwürde relativiert, ausgrenzt und die Grundlagen unseres Rechtsstaats angreift, dann darf ein demokratischer Staat nicht wegsehen. Gerade unsere Geschichte verpflichtet uns, rechtzeitig zu handeln und die Instrumente der wehrhaften Demokratie einzusetzen – nicht aus politischem Kalkül, sondern aus Verantwortung gegenüber unserer Verfassung und der offenen Gesellschaft, in der wir leben wollen.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Die AfD ist keine Partei, die innerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nur andere politische Schwerpunkte setzen will, vielmehr bekämpft die AfD offen unser demokratisches System und versucht, dieses zu beseitigen. Dabei handelt es sich nicht um einzelne Ausrutscher oder bedauerliche Einzelfälle. Es geht um ihre Programmatik und das Auftreten sowie systematisches Handeln zentraler Funktionär:innen. Um einem möglichen Verbot zu entgehen, hat die AfD ihre alte rechtsextreme Jugendorganisation aufgelöst und durch eine neue ersetzt. Aber niemand sollte sich täuschen lassen: Mit dieser Neugründung wird der alte Kurs konsequent fortgesetzt. Das ist kein Neuanfang, sondern ein erneutes Alarmsignal für unser Land. Das alles ist keine Erfindung von SPD, Grünen, CDU oder Linkspartei. Das sind Feststellungen der zum Schutz unserer Verfassung eingerichteten staatlichen Stellen. Die Verfassungsschutzbehörden auf Landes- und Bundesebene kommen seit Jahren zu immer klareren Bewertungen: Mehrere Landesverbände werden als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auf Bundesebene sehen wir die Entwicklung vom Prüffall über den Verdachtsfall hin zu einer immer weiter erhärteten Bewertung.
Dabei ist eines zentral: Parteien werden nicht von Parlamenten und schon gar nicht von anderen Parteien verboten. Weder Bürgerschaft noch Senat betreiben ein AfD-Verbotsverfahren, das ist weder ihr Recht noch ihre Aufgabe. Über ein Parteiverbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesländer können ein solches Verfahren jedoch über den Bundesrat anstoßen und eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen veranlassen. In Schleswig-Holstein hat der Landtag, in Berlin das Abgeordnetenhaus entsprechende Initiativen auf den Weg gebracht – unter maßgeblicher Beteiligung der CDU. Das waren starke, überparteiliche Signale: Demokrat:innen stehen zusammen, wenn es um den Schutz unserer Grundordnung geht. Als Hamburgische Bürgerschaft sollten wir uns heute diesem Weg anschließen und geschlossen für den Schutz unserer Demokratie eintreten.“
Pressemitteilung SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft