Nur rund 120 Kilometer von Hamburg entfernt ist in Mecklenburg-Vorpommern die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt worden. Die Fundorte liegen im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Umweltbehörde und Verbraucherschutzbehörde in Hamburg appellieren, die Hinweise zu beachten, um eine Übertragung durch den Menschen bestmöglich zu verhindern.
· Gewerbliche und private Schweinehaltungen sollen in jedem Fall die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehören beispielsweise das Reinigen und die Desinfektion von Kleidung und Fahrzeugen.
· Tot aufgefundenes Schwarzwild auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sollte dem zuständigen bezirklichen Amt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt gemeldet werden.
· Jäger:innen sollten dringend die fachlichen Empfehlungen der Behörden beachten, insbesondere die Vermeidung von Kontakten zu möglicherweise infizierten Tieren aus diesem oder anderen ASP-Gebieten.
· Es sollten keine Wildschweine und -produkte aus dem betroffenen Landkreis nach Hamburg eingeführt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Wildschwein negativ auf ASP getestet wurde. Die Untersuchung erfolgt beim jeweils für das Revier zuständigen Untersuchungslabor in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie verläuft häufig tödlich. Verursacht wird die Erkrankung durch das Virus der Afrikanischen Schweinepest. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch über direkten Tierkontakt. In Hamburg gibt es bislang keinen Nachweis der Tierseuche. Um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, werden in Hamburg regelmäßig Wildtiere im Rahmen eines Monitorings untersucht.
Weitere Informationen zur ASP gibt es unter folgendem Link: Afrikanische Schweinepest – hamburg.de
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) / Behörde für Justiz und Verbraucherschutz