Ab November 2023 gilt die Verordnung zur Einführung der emissionsfreien Alsterschifffahrt. Sie soll dazu beitragen, Hamburg klimaneutral zu machen und erfüllt die Vorgaben des Hamburger Klimaplans, der einen Beitrag des Schiffsverkehrs zur Treibhausgasreduktion fordert.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Um Hamburg klimaneutral zu machen, müssen wir alle an einem Strang ziehen. Die emissionsfreie Schifffahrt im traditionsreichen Alsterrevier ist in unserer Stadt und über ihre Grenzen hinaus eines der sichtbarsten Beispiele dafür, dass das auch gelingt. Wir schaffen jetzt den notwendigen rechtlichen Rahmen, um Hamburgs ehrgeizigen Klimazielen einen weiteren Schritt näher zu kommen und die Akteure auf der Alster sammeln bereits eigenständig Erfahrungen mit emissionsfreien Antrieben. Die emissionsfreie Alsterschifffahrt stärkt das Revier als Wassersportgebiet, schont die Pflanzen- und Tierwelt und macht die Alster für die Menschen in Hamburg noch attraktiver.“
Christoph Holstein, Staatsrat für Sport: „Die Wassersportvereine an der Alster haben entscheidende Impulse zu dieser Initiative gegeben. Sie übernehmen damit Verantwortung für die Schonung der Umwelt und geben ein Beispiel für Nachhaltigkeit im Sport. Es ist gut, dass sie bei der Umrüstung von Trainings- und Wettkampfbegleitbooten auf E-Mobilität unterstützt werden.“
Die Änderung der Alsterschifffahrtsverordnung erfolgt im Rahmen des Projekts „E-Mobilität auf der Alster“ und stellt die rechtliche Grundlage für die Umstellung des fossil angetriebenen Maschinenverkehrs auf Elektromotorisierung im schiffbaren Alsterrevier dar. Sie erfüllt damit die Vorgaben des Hamburger Klimaplans, der u. a. eine Reduktion der CO2-Emisionen im Schiffsverkehr vorsieht. Die Berechnung des Einsparpotentials lässt eine Reduzierung von 900 Tonnen CO2 Jahr durch den Ersatz aller Alster-Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren hin zum E-Antrieb mit Grünstrom-Bezug erwarten.
Boote und Schiffe, die bisher keine Fahrerlaubnis für die Alster hatten, dürfen ab dem 1. Januar 2025 nur noch mit Elektroantrieb betrieben werden, bereits davor zugelassenen Fahrzeuge wurde eine Übergangsfrist bis 2030 eingeräumt. Zum anderen wurde für die Umrüstung bzw. Neubeschaffung der Fahrzeuge von eingetragenen Vereinen im Alsterrevier (zumeist Wassersportvereine) ein Förderprogramm mit einer Laufzeit bis Ende 2025 und Fördermittel in Höhe von 1.262 TEUR eingeführt
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft