Auch bei städtebaulich geschützten Häusern:

Rot-Grün will Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern
Auch in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung ist der Einbau einer Solaranlage auf dem Dach oder einer Wärmepumpe meistens zulässig und sinnvoll. Allerdings fehlt es oft am sicheren Wissen darüber, welche Baumaßnahmen am Haus genehmigt werden. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen diesbezüglich mit mehr Transparenz und verständlichen Informationen Klarheit schaffen.

Im Bund setzt sich Rot-Grün zudem dafür ein, dass bestimmte Maßnahmen genehmigungsfrei werden. Über den Antrag wird in der kommenden Bürgerschaftssitzung am 2. Oktober entschieden.

Dazu Johannes Müller, energiepolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „In Hamburg liegen knapp 23.000 Gebäude in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung, deren kulturell wertvolles Erscheinungsbild geschützt ist. Auch in diesen Gebieten wollen Immobilienbesitzer*innen auf erneuerbare Energie umsteigen und damit laufende Energiekosten sparen sowie den Gebäudewert steigern. In den meisten Fällen ist das auch zulässig. Die städtebauliche Erhaltungsverordnung schützt nämlich immer nur einen Teil des Erscheinungsbilds, das Dach oder der Vorgarten sind davon oftmals ausgenommen. Die Installation einer Dachsolaranlage oder Wärmepumpe wird also meistens genehmigt. Viele Hausbesitzer*innen wissen das jedoch nicht und ziehen daher erst gar nicht in Betracht, auch selber von günstiger erneuerbarer Energie zu profitieren. Hier setzen wir an und schaffen Klarheit über genehmigungsfähige Maßnahmen der privaten Energiewende. Auf Bundesebene machen wir uns außerdem dafür stark, dass Kommunen Genehmigungsfreistellungen für bestimmte bauliche Maßnahmen festlegen dürfen – das sorgt für weniger Bürokratie. Damit verschaffen wir der Energiewende im geschützten Gebäudebestand neuen Schub.“

Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin SPD-Fraktion Hamburg: „Wir haben uns in Hamburg mit unserem Klimaplan und dem Klimaschutzgesetz sehr ambitionierte Ziele gesetzt. Auch der Gebäudesektor muss einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Dabei ist uns wichtig, dass Hamburgs Stadtbild in baulich besonders geschützten Gebieten erhalten bleibt. Gleichzeitig muss es auch dort möglich sein, sinnvolle bauliche Maßnahmen zur Einsparung von CO2 umsetzen zu können. Wir wollen daher notwendige Maßnahmen der energetischen Sanierung oder die Installation von PV-Anlagen auf geeigneten Flächen in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen vereinfachen. Das ist keine Quadratur des Kreises, sondern machbare und sinnvolle Unterstützung für Vermieter:innen und Mieter:innen.“

Pressemitteilung der rot-grünen Bürgerschaftskoalition

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