Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze mit sich, sondern meistens auch ebenso viele neue Gesetze und Verordnungen. Was sich für Energieverbraucher ändert, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Strompreise: Viele Stromnetzbetreiber verlangen 2016 mehr Geld für die Netznutzung, was neben einer höheren Ökostromumlage für viele Haushalte unterm Strich zu einer höheren Stromrechnung führen wird – trotz gesunkener Preise an der Strombörse. Flattert eine Preiserhöhung vom Stromversorger ins Haus, sollten Verbraucher einen Tarif- oder Anbieterwechsel ins Auge fassen, denn sie haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Anforderungen an Neubauten: Ab 2016 gelten für Neubauten die neuen, strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV). Demnach wird die Obergrenze für den Energiebedarf von neu errichteten Gebäuden um 25 Prozent abgesenkt. Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien, etwa einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe, bleiben bei der Kalkulation außen vor. Außerdem muss laut Verordnung der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um 20 Prozent geringer ausfallen.
Fördermittel: Zum 1. Januar 2016 erweitert die KfW ihr Förderangebot im Programm “Energieeffizient Sanieren” . Die Förderung gibt es für einen Heizungsaustausch oder den Einbau einer Lüftungsanlage. Erstmalig werden auch effiziente Kombinationslösungen gefördert. Damit soll ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den KfW-Effizienzhausstandards geschaffen werden. Darüber hinaus gibt es bei der Neubau-Förderung (“Effizient Bauen”) ab 1. April 2016 verbesserte Förderkonditionen und neue Förderstufen, die dem verschärften Niveau der EnEV Rechnung tragen sollen. Das Programm zur Förderung von Photovoltaikstrom-Speichern, das ursprünglich zum Jahresende 2015 auslaufen sollte wird im nächsten Jahr neu aufgelegt.
Heizung: Neue Heizungen müssen wie andere Elektrogeräte seit September 2015 ein EU-Energielabel tragen. Ab 1. Januar 2016 wird dieses durch eine eigene Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand ergänzt. Mit dem sogenannten Nationalen Effizienzlabel für Altgeräte sollen Schritt für Schritt ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden. Das Anbringen des Labels, beispielsweise durch einen Energieberater oder einen Schornsteinfeger, ist für Verbraucher kostenlos, darf aber auch nicht verweigert werden.
Wohnraumlüftungsgeräte: Ab dem 1. Januar 2016 ist auch für Wohnraumlüftungsgeräte ein Energielabel verpflichtend, das die Energieeffizienzklasse von A+ bis G, die Geräuschemissionen sowie mit dem Volumenstrom die Menge bewegter Luft ausweist. Da Lüftungsanlagen in der Regel ununterbrochen in Betrieb sind, ist ein niedriger Stromverbrauch bei den Geräten besonders wichtig.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten helfen die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg telefonisch oder im persönlichen Beratungsgespräch weiter. Auskunft und Terminvereinbarung unter Tel. (040) 24832-250 (Ortstarif).
Hinweis: Die Energie- und Klimahotline wird zu 100 Prozent von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aus dem Hamburger Klimaschutzkonzept gefördert. Die persönliche Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg e.V.