Im Rahmen der Festsetzung neuer Bauflächen für Wohnungen oder Gewerbe müssen laut Gesetz Ausgleichsmaßnahmen für die Natur festgestellt und umgesetzt werden. Die Umsetzung ist im Bezirk Wandsbek bisher vielfach erfolgt, es gibt jedoch auch Baumaßnahmen, bei denen die Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt werden konnten. Damit auch für diese Baumaßnahmen, Bäume und Knicks und damit Lebensraum für Flora und Fauna nicht unwiederbringlich verloren gehen, will die rot-grüne Koalition vermehrt darauf achten, dass Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Die Verwaltung soll zweimal jährlich im April und im Oktober den Planungsausschuss über den Umsetzungsstand aller Ausgleichsmaßnahmen in Kenntnis setzen. Die Informationen sollen u.a. enthalten, wo und wie die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden sollen, wie der Umsetzungsstand ist, welche Kosten entstehen, ob die Naturschutzverbände und/oder andere Experten beteiligt wurden und wer mit der Umsetzung betraut wurde.
Oliver Schweim, Sprecher für Stadtplanung der GRÜNEN Bezirksfraktion: „Viele Bürgerinnen und Bürger achten zu Recht sehr genau darauf, dass angekündigte Ausgleichsmaßnahmen auch wirklich realisiert werden. Es ist daher sinnvoll, dass die Verwaltung die Öffentlichkeit über den Umsetzungsstand im Planungsausschuss regelmäßig informiert.“
Jan-Hendrik Blumenthal, Mitglied der GRÜNEN im Planungsausschuss: „Durch unsere große Anfrage (Drucksache 20-4197.1) haben wir erfahren, dass einige Maßnahmen im Bezirk nicht umgesetzt wurden. Dies hat sich auch am Buchenkamp in Volksdorf gezeigt: Die Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Moorbekring warten seit den 1990er Jahren auf ihre Realisierung.“
Rainer Schünemann, Sprecher für Stadtplanung der SPD-Bezirksfraktion: „Für uns liegt die klare Priorität im Wohnungsbau bei der Weiterentwicklung innerstädtischer Quartiere. In den vereinzelten Fällen, bei denen z.B. landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden, ist es unser Ziel, über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus Ausgleichsmaßnahmen zu vereinbaren. Damit das alles auch zeitnah umgesetzt wird und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist, werden wir uns künftig regelmäßig im Ausschuss über den Stand unterrichten lassen.“
Hintergrund:
Um die Eingriffe in die Natur zu kompensieren, schreibt das Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vor: „Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann.“
Pressemitteilung der rot-grünen Bezirkskoalition in Wandsbek
Foto: Die Zerstörung der Natur am Buchenkamp durch die Bebauung am Moorbekring wurde bisher nur teilweise ausgeglichen © WUZ