Hamburg will erreichen, dass die Ermittlungsbehörden einfacher die Urheberinnen und Urheber strafbarer Inhalte im Internet ermitteln können. Eine Bundesratsinitiative fordert, dass die Anbieter sozialer Netzwerke Auskünfte erteilen müssen, auch wenn die abgefragten Daten im Ausland gespeichert sind.
Der Bundesrat beschäftigt sich am Freitag mit der effektiveren Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet. Mit der Initiative aus Hamburg wird die Bundesregierung aufgefordert, auf nationaler Ebene das so genannte Marktortprinzip zu statuieren. Dadurch würden die Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, den deutschen Strafverfolgungsbehörden Auskunft über Urheberinnen und Urheber von Hasspostings zu erteilen, auch wenn diese Anbieter ihren Firmensitz im Ausland haben oder die entsprechenden Daten auf ausländischen Servern liegen.
Bisher ist es für die Ermittlerinnen und Ermittler oft nicht möglich, die häufig unter Pseudonymen auftretenden Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Inhalte zu ermitteln. Die größten Anbieter sozialer Netzwerke sitzen im Ausland und verweisen bei Auskunftsverlangen deutscher Behörden häufig auf den Rechtshilfeweg über die landeseigenen Justizbehörden. Entsprechende Ersuchen werden dann – wenn überhaupt – erst nach Monaten beantwortet. Beim Marktortprinzip ist dagegen der Ort entscheidend, an dem die Anbieter ihre Dienste erbringen.
Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Der Diskurs in den sozialen Netzwerken ist oft aggressiv und hasserfüllt. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass Menschen eingeschüchtert werden und Privatpersonen, Ehrenamtliche und zunehmend auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker offen bedroht werden. Was die Bundesregierung hier an Initiativen vorgelegt hat, reicht nicht aus. Unsere Staatsanwaltschaften müssen effektiv gegen die Urheberinnen und Urheber von Hasspostings vorgehen können. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass sich die großen sozialen Netzwerke im Ausland nicht mehr wegducken können, wenn Ermittlerinnen und Ermittler aus Deutschland Auskünfte erfragen.“
Hintergrund
Auf Initiative Hamburgs wird Hasskriminalität bereits seit 2018 bundesweit detaillierter von den Staatsanwaltschaften erfasst. Dazu zählt auch, ob die Taten über das Internet begangen wurden. In der Hamburger Staatsanwaltschaft werden alle Verfahren zu Hate Speech in einer Abteilung mit neun Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bearbeitet. Mit der Koordinierungsstelle OHNe Hass will die Justizbehörde Medienunternehmen, Beratungsstellen und Staatsanwaltschaft vernetzen. Ziel ist es, mehr Anzeigen zu generieren und die Täterinnen und Täter effektiver zu verfolgen.
Pressemitteilung der Justizbehörde