Auslegung B-Plan für das ehemalige Berufsförderungswerk

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Farmsen-Berne 40 (Marie-Bautz-Weg)
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Farmsen-Berne 40 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den aus der Nutzung gefallenen Flächen des Berufsförderungswerkes eine Wohnbebauung sowie eine Kindertagesstätte zu ermöglichen und bestehende soziale Einrichtungen zu integrieren.

Die bereits realisierte Wohnbebauung westlich der heutigen Fläche des Berufsförderungswerkes soll begleitend in neues Planrecht überführt werden. Weiterhin sollen die verbleibenden Flächen des Berufsförderungswerkes sowie die Kindertagesstätte am Swebengrund planungsrechtlich gesichert werden.

Zum Entwurf des Bebauungsplans Farmsen-Berne 40 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 10. Juni 2026 bis einschließlich 10. Juli 2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss, 22041 Hamburg.

Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die Internetseite „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage: Karte Geltungsbereich, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Pressemitteilung Bezirksamt Wandsbek

Dieser Beitrag wurde unter Bauen / Verkehr / Mobilität, Termine veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.