Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Senioren-Servicewohnanlage sowie zusätzlichem Wohnungsbau. Ergänzt werden soll das Vorhaben durch kleinere Gewerbeeinheiten sowie eine Kindertagesstätte. Die Freiflächen werden parkartig gestaltet und dienen als Kinderspielflächen und Aufenthaltsflächen für die Bewohnenden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rahlstedt 138 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 BauGB erfolgt der Hinweis, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen wird.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 138 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit vom 22. November 2024 bis einschließlich 23. Dezember 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Planunterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist montags bis donnerstags jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 138 (Zellerstraße) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Grafik: BA Wandsbek ©
Pressemitteilung Bezirksamt Wandsbek
Siehe auch: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1020976