Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Berner Au

In Kürze werden die 10 vorläufig ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete (ÜSG) in Hamburg festgesetzt. Unter den Überschwemmungsgebieten befindet sich auch die Berner Au in Sasel und in Farmsen/Berne. Die dort betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner kritisieren die Festsetzung und fürchten einen weiteren Wertverlust ihrer Grundstücke und Immobilien.

 

 

Dazu erklärt Dennis Thering, CDU Bürgerschaftsabgeordneter aus dem Alstertal und den Walddörfern: „Ich unterstütze weiterhin den Protest der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Denn durch die Festsetzung entstehen weitere erhebliche Nutzungseinschränkungen, die eine Entwertung der Grundstücke zufolge haben wird. Das ist eine nicht hinnehmbare Zumutung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Hier müssen sich SPD und GRÜNE endlich bewegen und auf die Kritik und auf die Vorschläge der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingehen. Anstatt der Ausweisung eines ÜSGs, sollte der Senat lieber für eine funktionierende Regenentwässerung sorgen.“

Hintergrund:
Im Jahr 2014 wurden in Hamburg die Überschwemmungsgebiete von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ermittelt. Im Zuge dieser Ermittlung wurde die Berner Au in Sasel und in Farmsen/Berne als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Daraufhin kam es zu erheblichen Protesten der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, die einen Wertverlust ihrer Immobilie befürchten.

Pressemitteilung CDU-Bürgerbüro Alstertal

Auslegungsunterlagen zu Überschwemmungsgebieten

In Hamburg sind zehn Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert. Sie sollen durch Rechtsverordnungen festgesetzt werden. Dies geschieht durch einen Beschluss des Hamburger Senates. Ab kommenden Donnerstag können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die geplanten Verordnungen informieren.

Vom 1. Juni bis zum 3. Juli 2017 liegen die Entwürfe der Verordnungen und der zugehörigen Karten in den zuständigen Bezirksämtern, der Hamburg Port Authority sowie der Umweltbehörde öffentlich aus. Zusätzlich sind die Auslegungsunterlagen im Internet unter www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete verfügbar. Die Ergebnisse aus der Überprüfung der Gebietsgrenzen im vorigen Jahr wurden in de jeweiligen Gebieten öffentlich vorgestellt und erläutert. Zahlreiche Hinweise von Betroffenen flossen daraufhin die den jetzt ausliegenden Verordnungstext ein.

Die eigentliche Festsetzung als Überschwemmungsgebiet soll im Herbst 2017 erfolgen. Mit der Festsetzung sind Erleichterungen für die Anwohnerinnen und Anwohner verbunden, weil viele bisherige strenge Schutzbestimmungen aus der „vorläufigen Sicherung“ entfallen. Für etliche bauliche Maßnahmen, die zurzeit noch wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen erfordern, wird dies künftig nicht mehr notwendig sein. Gebühren fallen weg. Viele Vorhaben müssen der Behörde lediglich angezeigt werden. Behördengänge bleiben aus.

Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie vom 29. Mai

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