Autobahnbau auf Kosten von Rechtsstaat und Umwelt

BUND Hamburg kritisiert Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Anlässlich der morgigen Befassung des Bundesrates mit dem Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes fordert der BUND Hamburg eine deutliche Überarbeitung des Gesetzes. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur beschleunigen. Vorgesehen sind dafür unter anderem Eingriffe in Umwelt- und Naturschutzstandards sowie in zentrale Beteiligungs- und Kontrollrechte der Zivilgesellschaft.

Der BUND Hamburg warnt vor weitreichenden Folgen für Natur, Umwelt und demokratische Teilhabe auch in Hamburg.

„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz darf in dieser Form nicht in Kraft treten. Es schwächt die gerichtliche Kontrolle und das Verbandsklagerecht insbesondere bei Autobahnneubauten und stellt einen massiven Einschnitt in die Bürgerbeteiligung dar. Wir fordern Hamburgs Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und die stimmberechtigten Senatsmitglieder auf, diesem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen“, sagt Sabine Sommer, Vorsitzende BUND Hamburg.

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zielt darauf ab, die gesellschaftliche Kontrollfunktion bei Infrastrukturprojekten erheblich zu beschneiden. Geplant ist unter anderem der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Verbandsklagen. Damit könnten Bauarbeiten beginnen, bevor gerichtlich geklärt ist, ob ein Vorhaben rechtmäßig ist.

„Gerade bei umstrittenen Großprojekten wie der geplanten A26 Ost zeigt sich, wie unverzichtbar gerichtliche Kontrolle und das Verbandsklagerecht sind“, so Sommer weiter. „Werden diese Instrumente geschwächt, drohen irreversible Eingriffe in Natur und Umwelt, etwa durch Rodungen oder den Verlust wertvoller Lebensräume, noch bevor eine abschließende rechtliche Prüfung erfolgt ist. Das ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar.“

Umweltverbände wie der BUND klagen nicht aus Eigennutz, sondern im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz von Natur und Umwelt. Dort, wo Kontrolle stattfindet, werden Planungsfehler oder Rechtsverstöße aufgedeckt. Projekte werden dadurch in der Regel nicht verhindert, sondern rechtssicher umgesetzt und Eingriffe in die Natur minimiert. Das Verbandsklagerecht wirkt als Korrektiv im Rechtsstaat, nicht als Blockadeinstrument.

Zugleich verlagert das Infrastruktur-Zukunftsgesetz Entscheidungsbefugnisse zulasten der Länder, während ihnen die Verantwortung für ökologische Schäden, Vollzugsprobleme und Akzeptanzkonflikte vor Ort aufgebürdet wird. Gerade für einen dicht besiedelten Stadtstaat wie Hamburg mit begrenzten Naturflächen hätte dies besonders gravierende Folgen.

„Marode Schienen, Straßen und Brücken sind Ergebnis jahrelanger politischer Versäumnisse und nicht Folge von Klagen der Umweltverbände“, betont Sommer. „Statt Milliarden in neue Autobahnen zu investieren, braucht es eine klare Priorisierung für den Erhalt und die Sanierung bestehender Infrastruktur. Wer Klagerechte einschränkt, löst keine Probleme, sondern verdeckt Planungsfehler.“

Der BUND Hamburg fordert den Senat auf, im Bundesrat ein klares Zeichen für Rechtsstaatlichkeit, Umwelt- und Naturschutz sowie demokratische Beteiligung zu setzen und dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Pressemitteilung BUND Hamburg


NABU fordert Land Hamburg zu kritischer Haltung beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz auf

Kurzsichtige politische Haltung darf keine langfristigen gesellschaftlichen Folgen haben

Der NABU Landesverband Hamburg kritisiert den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetz IZG in der aktuellen Form scharf. Morgen soll es im Bundesrat beraten werden. Nachvollziehbar sei, dass Planung und Genehmigung schneller gehen müssen und manche Verfahren verkürzt werden könnten. Allerdings zu glauben, dieses Ziel über die erhebliche Einschränkung der Wirkung der Verbandsklage zu erreichen, zeige, wie kurzsichtig politisch Handelnde gegenwärtig unterwegs sind.
Sinnvoller sei, die eigentlichen Ursachen langer Verfahren durch eine Änderung der gesamten Planfeststellungsstruktur zu beseitigen. Dazu gehören frühere Beteiligung der Öffentlichkeit, mehr Personal in den Behörden sowie unabhängige Gutachter. Stattdessen erkläre man die Natur quasi zum Feind gesellschaftlicher Entwicklung und nehme dem Naturschutz als rechtlichem Sachwalter der Interessen einer Natur, die nicht für sich selbst sprechen kann, die Möglichkeit wirkungsvoller Einflussnahme auf umweltschädliche Planung.

„Die völlige Idiotie eines solchen Gesetzes ist, dass die gesamte Gesellschaft durch einen galoppierend fortschreitenden Flächen- und Artenverlust geschädigt werden wird, wenn eine anständige Kontrolle und vor allem Begrenzung fehlerhafter Planung quasi ausgeschlossen wäre. Das ist sicherlich nicht im Sinne des Grundgesetzes, denn der Staat verpflichtet sich über Artikel 20a, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Mit dieser Art von naturunverträglicher Gesetzgebung ist er eher dabei, sich davon zu verabschieden“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.

Naturschutz hat nicht nur ethische Gründe. Tatsächlich sieht der Global Risk Report 2025 des Weltwirtschaftsforums in Davos den Verlust der Biodiversität binnen einer Dekade als zweitgrößtes globales Wirtschaftsrisiko. Die selbsterklärten politischen Wirtschaftsfachleute blendeten ebenso aus, dass laut einer Studie der Europäischen Zentralbank EZB aus dem Jahr 2023 rund 70 Prozent aller europäischen Unternehmen von mindestens einer Ökosystemleistung abhängig sind – sauberes Wasser, saubere Luft, Filterleistung von Mooren und Wäldern. „Lassen wir weiter – wie bei der A26 Ost – den Verkehrsinfrastrukturbau quer durch sensible Lebensräume zu, schädigen wir vor allem auch unsere ökonomische Basis. Diese mangelnde Weitsicht sollte allen Beteiligten bewusst sein, die irgendwann dazu abstimmen sollen“, so Siegert.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die aufschiebende Wirkung von Verbandsklagen zu streichen. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass eine im Nachgang als rechtlich fehlerhaft eingestufte Autobahn dann bereits gebaut sein könnte. Auch sollen Fristen verkürzt und die wirkungsvolle Zuarbeit eingeschränkt werden.

Pressemitteilung NABU Hamburg


Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Kritik der Bundesländer muss zu deutlicher Überarbeitung führen

Vor der ersten Befassung des Bundesrats am Freitag mit dem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz erklärt Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die zahlreichen Eingaben und die negativen Einordnungen der Bundesländer zum Vorschlag für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz zeigen, dass der Entwurf der Bundesregierung fehlerbehaftet und so nicht einigungsfähig ist. Die Kritik der Länder ist berechtigt und muss zu einer deutlichen Überarbeitung des Gesetzentwurfs führen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Angriff auf Regelungen zum Schutz unserer Natur und der Lebensqualität vor Ort. Nahezu alle Projekte der Verkehrsinfrastruktur sollen ins ‘überragende öffentliche Interesse‘ gesetzt werden. Wird aber alles zur Priorität erklärt, wird nichts priorisiert.

Gleichzeitig sollen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung und Maßnahmen zum Naturschutz massiv zurückgefahren werden. Das Gesetzt verringert so die Akzeptanz von Projekten und wird den Widerstand vor Ort erhöhen. Wenn der Blick auf Alternativen in den Raumordnungsverfahren künftig eine noch kleinere Rolle spielen soll, werden Planungen dadurch vor allem eins: schlechter.

Planungen sind dann gut, wenn sich die Planerinnen und Planer an alle rechtlichen Vorgaben halten. Zukünftig könnte ohne abgeschlossene Planungen schon mal ‘losgebaut‘ werden, Bäume gefällt und Moore trocken gelegt werden. Wenn dann festgestellt wird, dass mit falschen Annahmen gearbeitet wurde und Änderungen vorgenommen werden müssen, ist die Natur oft wohl schon unwiederbringlich zerstört.

Das Anliegen, Planungen zu beschleunigen, ist mit diesem Gesetz nicht zu erreichen. Nicht Klagen und Naturschutz sind das Problem, sondern die Versäumnisse in der Verkehrsplanung. Schon lange sollte gelten: Erhalt first.“

Pressemitteilung BUND Deutschland

Dieser Beitrag wurde unter Bauen / Verkehr / Mobilität, Klima / Energie / Umwelt, Natur veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.