Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen erschweren für Privathaushalte die Installation von Mini-Solaranlagen – sogenannten Balkonkraftwerken. Mit einem gemeinsamen Antrag möchten SPD und Grüne nun Erleichterungen auf den Weg bringen und den Senat damit beauftragen, sich auf Bundesebene bei Steckersolargeräten für den Abbau bestehender Hemmnisse einzusetzen.
Das Interesse an der Technologie, bei der kleine PV-Module am Balkon oder der Terrasse installiert werden, ist zuletzt stark gestiegen. Die Solaranlagen ermöglichen es, einen Teil des Strombedarfs selbst zu erzeugen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Über das rot-grüne Vorhaben wird die Hamburgische Bürgerschaft am 1. März beraten.
Dazu Johannes Müller, energiepolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „Durch Preissteigerungen in Folge der Gaskrise waren viele Bürger*innen zuletzt auf der Suche nach Möglichkeiten, um Energiekosten zu senken und unabhängiger vom Stromnetz zu werden. Als technisch einfache und sicher zu installierende Option sind Minisolaranlagen hier eine sinnvolle Lösung, die in Ländern wie Österreich und den Niederlanden bereits hunderttausendfach und unfallfrei über einen handelsüblichen Schukostecker genutzt werden. In Deutschland erschweren überflüssige Barrieren derzeit noch die Nutzung solcher Systeme, in der Regel braucht es zur Installation zudem einen Elektrofachbetrieb. Daher setzen wir uns aus Hamburg dafür ein, dass der Bund zügig den Abbau dieser Hemmnisse einleitet und auf eine praktikable Produktnorm hinwirkt. Erfreulich ist bereits, dass Minisolaranlagen durch Streichung der Umsatzsteuer seit Jahresbeginn günstiger geworden sind. Allerdings reicht das alleine nicht aus. Wenn Menschen auf individueller Ebene vorangehen, das Klima schützen und das eigene Portemonnaie schonen wollen, darf der Staat ihnen keine Steine in den Weg legen. Balkonkraftwerke sind ein kleiner, aber zugleich wichtiger Schritt hin zu mehr klimaneutraler Energie und einer autarken Stromversorgung.“
Dazu Alexander Mohrenberg, umwelt- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Gerade in Zeiten rasant steigender Energiepreise müssen wir alle Möglichkeiten der Energieerzeugung nutzen. Mit Mini-Solaranlagen, den sogenannten Balkonkraftwerken, können die Hamburger:innen von Zuhause aus saubere Energie erzeugen. Dem stehen bisher aber leider noch viele bürokratische Hürden im Weg. Deshalb setzen wir uns jetzt im Bund dafür ein, dass das Anmeldeverfahren vereinfacht und der Zugang zur Technologie erleichtert wird. Stromzähler, die aufgrund des Wechsels zur Solarenergie nicht mehr funktionieren, sollen zudem kostenlos ausgetauscht werden können. Mit Balkonkraftwerken können auch Mieter:innen unkompliziert bei der Energiewende mitmachen und Nebenkosten sparen. Die Solaranlagen sind das beste Beispiel dafür, dass auch kleine Maßnahmen große Wirkung entfalten können.“
Pressemitteilung der rot-grünen Koalition in der Bürgerschaft
Energiewende für alle: Deutsche Umwelthilfe fordert von Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt, dass mit Berlin – neben Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – seit Februar das dritte Bundesland Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro fördert. Damit möglichst viele Mieterinnen und Mieter von den Fördermitteln profitieren können, fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband von Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck schnellstmöglich eine Vereinfachung bei der Genehmigung der Module. In vielen Fällen verweigern Vermieterinnen und Vermieter noch immer die Erlaubnis, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Auch in Wohneigentumsgemeinschaften ist aktuell ein Mehrheitsbeschluss nötig. Die zuständigen Minister müssen jetzt dringend Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Wohneigentumsgesetz (WEG) in den Bundestag einbringen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Solarmodule für den Balkon sind einfach und gefahrlos zu betreiben. Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck müssen nun mit aller Kraft Hürden abbauen, die verhindern, dass Menschen die Energiewende zuhause selber machen können. Denn die beste Förderung nützt nichts, wenn die Module am Ende vom Vermieter oder der Eigentumsgemeinschaft aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden. Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, habe ich mich als Erstunterzeichnerin an der im Bundestag eingereichten Online-Petition von Youtuber Dr. Andreas Schmitz und dem Verein BalkonSolar zu Vereinfachung und Bürokratieabbau bei Steckersolargeräten beteiligt.“
Um die Genehmigung für Mieterinnen und Mieter zu erleichtern, kann die Eigenversorgung mit Solarenergie in die Liste der privilegierten Maßnahmen nach Paragraph 551 BGB Absatz 1 aufgenommen werden. Für Eigentümerinnen in Wohneigentumsgemeinschaften geht dies analog durch die Aufnahme in Paragraph 20 WEG. Auch die Bundesnetzagentur und der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) sprechen sich seit Kurzem für Bürokratieabbau und Vereinfachungen aus.
Hintergrund:
Ende November hat die DUH mit breiter Unterstützung ihre neue Initiative für die Energiewende zuhause vorgestellt: Balkonkraftwerke sollen Mieterinnen und Mieter aktiv an der Energiewende beteiligen. Erklärtes Ziel ist es, die Markteintrittsbarrieren schnellstmöglich abzuschaffen. Denn bislang werden Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Installation von Balkonkraftwerken in Deutschland zahlreiche Steine in den Weg gelegt. Und dass, obwohl der Ausbau der erneuerbaren Energien bereits seit Mitte 2022 als „überwiegendes öffentliches Interesse“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert ist. In den nächsten Wochen und Monaten wird die DUH gemeinsam mit zahlreichen Verbündeten den nötigen politischen Druck aufbauen, um schnell die dringend notwendigen Änderungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen durchzusetzen. Die Energiewende braucht die Akzeptanz der breiten Bevölkerung. Die DUH macht den Ausbau der Erneuerbaren so zu einem Mitmachprojekt – insbesondere auch für Mieterinnen und Mieter, nicht wie bislang vor allem für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer.
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe