Trotz anhaltend massiver Kritik aller Umweltverbände und Experten zu den Bebauungsplänen am Rehagen zieht der Senat das Bauvorhaben unbeirrt durch. Nur wenige Tage nach Eingang des Bauantrages wurde bereits der Bauzaun aufgestellt.
Anwohner fürchten, dass die Stadt nun schnell Fakten schaffen will, bevor die Ergebnisse der noch ausstehenden Umweltverträglichkeitsprüfungen die Bebauung der Fläche verhindern. Ebenfalls ist die Fläche „Wildes Moor“ in der Hummelsbütteler Feldmark auch ein halbes Jahr nach medienwirksamen Fallenlassen der Expressbaupläne nicht wieder verpachtet sondern wird offensichtlich zur kurzfristigen Bebauung vorgehalten.
Die Sachlage ist eindeutig. Immer mehr Verbände positionieren sich gegen den Fraß von ökologisch und klimatologisch bedeutsamen Grünflächen. Nicht nur in der aktuellen Zeitschrift des Hamburger Grundeigentümerverbands wird ausdrücklich vor den kommenden Problemen der aktuellen „kopflosen“ Baupolitik gewarnt. Stattdessen wird für eine gut geplante Nachverdichtung plädiert. Sogar im Mieterjournal positioniert sich der Mieterverein eindeutig zur Baupolitk und fordert die Stadt auf, die ökologischen Aspekte zum Wohle der Hamburger stärker zu berücksichtigen. Professsor Jörg Knieling, Leiter des Fachgebiets Stadtplanung der HafenCity Universität bringt es auf Punkt: „Tabuflächen für die Ausweisung von Bauland sollten sein: Natur- und Landschaftsschutzgebiete, aus Sicht des Klimawandels bedeutsame Flächen, Schneisen für Kalt- und Frischluftentstehung und -transport, wie Grünachsen oder grüne Ringe.“
„Hamburg betreibt nach leninistisch-marxistischem Vorbild derzeit stumpf die reine Plansollerfüllung der Wohnbauzahlen. Dabei werden sämtliche Aspekte einer nachhaltigen und lebenswerten Stadtplanung zu Lasten aller Hamburger und der Umwelt vollständig ignoriert.“ So der Vorstand des Vereins zum Erhalt der Feldmark. „Am Rehagen versuchte sich die Stadt mit einem wissenschaftlich nicht haltbaren klimatologischen Gutachten reinzuwaschen. Das Gutachten führt bspw. aus, dass ohne negative Auswirkungen Gebäude so hoch errichtet werden könnten, wie die umstehenden Bäume-Die Bäume würden bereits den Luftstrom verhindern. Auch rechnet das Gutachten mit extrem windstiller, anstelle einer in Hamburg üblichen Wetterlage und kommt dann auch zum Schluss, dass die Bebauung keinerlei negative Auswirkung auf einen kaum vorhandenen Luftstrom hätte. Diese Aussagen lassen bereits den Laien erkennen, dass das Gutachten grob mangelhaft ist.
Wir fordern den Senat auf, den Bau unverzüglich einzustellen bis die gesamten Auswirkungen – auch auf Wasserhaushalt (Trinkwassergewinnung und Speisung der Moore) sowie auf faunistische und avifaunistische Vorkommen – vollständig und wissenschaftlich nachvollziehbar ermittelt und bewertet wurden. Selbst die Umweltbehörde weist diese Flächen bereits jetzt als Lebensraum besonders geschützter Tierarten aus, so dass eine Bebauung schon allein deshalb unzulässig ist. Zudem haben wir dem Senat fünf alternative Bauflächen in Hummelsbüttel außerhalb der Hummelsbütteler Klimaachse vorgeschlagen. Wieso trotzdem unbedingt am Rehagen gebaut werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Wir appellieren nachdrücklich an BUND und NABU, rechtliche Schritte gegen die Bebauung und damit einhergehende vorsätzliche Zerstörung der Hummelsbütteler Klimaachse einzuleiten, um so Ihrer Verantwortung gegen die desaströse Baupolitik der Stadt nachzukommen.“
Weitere Informationen: www.feldmark.info
Pressemitteilung Verein zum Erhalt der Hummelsbüttler Feldmark
Projekt Rehagen / Poppenbütteler Berg – Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen
Auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche im südöstlichen Bereich der Hummelsbütteler Feldmark, nördlich des Poppenbütteler Wegs, ist die Errichtung neuer Wohngebäude mit insgesamt ca. 364 Wohnungen geplant. Die Hamburgische Bürgerschaft hat beschlossen (Drucksache 21/5231), die westlich gelegenen vier der insgesamt acht Wohngebäude für die Unterbringung von geflüchteten Personen und Asylbegehrenden zu nutzen; die östlich gelegenen vier Gebäude sollen dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.
Für die vier westlichen Gebäude hat das Bezirksamt Wandsbek am 13. Dezember 2016 auf Grundlage von §246 Baugesetzbuch die Errichtung einer Folgeunterkunft für geflüchtete Personen genehmigt. Antragsteller und Bauherr ist die HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, ein Tochterunternehmen der städtischen SAGA-GWG. Für die östlichen vier Gebäude ist eine Baugenehmigung auf Grundlage des noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Hummelsbüttel 28 vorgesehen.
Pressemitteilung Bezirksamt Wandsbek