Krüger: § 246e BauGB liefert die falschen Antworten
Am Donnerstag debattieren die Bundestagsabgeordneten erstmals über die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), die eigentlich der Klimaanpassung und bezahlbarem Wohnraum dienen soll. Ein besonders kritischer Aspekt der Novelle ist aus Sicht des NABU § 246e BauGB.
Dieser soll bis Ende 2027 weitreichende Abweichungen vom geltenden Baurecht ermöglichen, sofern es sich um Projekte mit mindestens sechs Wohnungen handelt. Mit dem sogenannten „Bauturbo“ beabsichtigt die Bundesregierung Genehmigungsverfahren in Ballungsräumen zu beschleunigen, um den stockenden Wohnungsbau anzukurbeln. Aus Sicht des NABU wird das Gegenteil erreicht: Der § 246e bremst in dieser Form den Wohnungsbau aus.
„Der Mangel an Wohnraum ist offensichtlich und muss dringend behoben werden.“, bemerkt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Bei § 246e geht es aber nicht nur um den Bau von bezahlbarem Wohnraum, er öffnet auch dem Bau von Luxuswohnungen Tür und Tor und heizt damit Spekulationen an. Dieser Paragraf verkennt die enormen Potenziale im Bestand und lenkt vom eigentlichen Kern der Wohnungsmarktproblematik ab. Stattdessen schafft er Rechtsunsicherheit und lässt den Flächenverbrauch weiter aus dem Ruder laufen – mit erheblichen Folgen für Klima und Umwelt.“
Mit dem neuen § 246e BauGB drohen grüne Stadtränder überbaut zu werden, warnt der NABU. Hinterhöfe, die als wichtige Inseln für die Biodiversität dienen, könnten verloren gehen. Gleichzeitig werden die eigentlichen Ursachen der Wohnungsknappheit wie Inflation, Fachkräftemangel und steigende Baukosten nicht angegangen. So scheitert der Gesetzesentwurf an seiner Zielsetzung, Klimaanpassung und bezahlbaren Wohnraum in das Zentrum das Baurechts zu rücken. Notwendig wären Maßnahmen wie der gezielte Schutz von Grünflächen, verbindliche Vorgaben zum Flächensparen und eine Fokussierung auf die Umnutzung und Aufstockung bestehender Gebäude.
Über eine heute gestartete Petition des NABU gegen den § 246e BauGB können Bürger*innen Forderungen zum Erhalt von Grünflächen im Siedlungsbereich an die Mitglieder des Bauausschusses versenden.
Mehr: https://mitmachen.nabu.de/de/nein-zum-flaechenfrass
Pressemitteilung NABU