Bauordnung dient dem Umweltschutz

Unerlaubte Oberflächenversiegelung, Gruene_LogoNichtbeachtung von Baugrenzen, unerlaubte Baumfällungen: Verstöße gegen die Hamburgische Bauordnung sind keine Kavaliersdelikte, auch wenn sie für die verantwortlichen Bauherren derzeit meistens keine Konsequenzen haben. Insbesondere wenn die Verstöße zu Lasten des Natur- und Klimaschutzes gehen, besteht aus GRÜNER Sicht dringend Handlungsbedarf.

 

„Seit die CDU 2005 die Hamburgische Bauordnung entschlackt hat, haben wir vermehrt festgestellt, dass Bauherren die geltenden Regeln nicht einhalten und die Auflagen nicht erfüllen, die sie mit der Baugenehmigung erhalten haben“, ärgert sich Astrid Boberg, stellvertretende Vorsitzende und umweltpolotische Sprecherin der GRÜNEN Bezirksfraktion in Wandsbek. „Das ist fatal, denn wenn zum Beispiel in einer kleinen Wohnstraße mehr als ein Drittel der Vorgärten komplett versiegelt wird, geht es nicht um Ästhetik, sondern um die gemeinsame Verantwortung für das Stadtklima!“

In der Bezirksversammlung Wandsbek hat die rot-grüne Koalition am Donnerstag daher einen Antrag zur Abstimmung gestellt, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, zukünftig die Einhaltung der Bauordnung und die Erfüllung der behördlichen Auflagen stichprobenartig zu kontrollieren und Verstöße spürbar zu ahnden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und DIE LINKE und gegen die Stimmen von CDU und FDP beschlossen.

„Wir freuen uns, dass wir diesen Antrag am Donnerstag auf den Weg bringen konnten“, kommentiert Astrid Boberg den Erfolg. „Schließlich gehört die bessere Berücksichtigung des Naturschutzes bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben zu den erklärten Zielen unseres Koalitionsvertrages mit der SPD!“
Pressemitteilung GRÜNE Bezirksfraktion Wandsbek

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