Wie das Bezirksamt bereits mitteilte, ist auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche im südöstlichen Bereich der Hummelsbütteler Feldmark, nördlich des Poppenbütteler Wegs, die Errichtung neuer Wohngebäude geplant.
Die Hamburgische Bürgerschaft hatte beschlossen (Drucksache 21/5231), die westlich der Erschließungsstraße gelegenen vier der insgesamt acht Wohngebäude für die Unterbringung von geflüchteten Personen und Asylbegehrenden zu nutzen. Für diese Bebauung wurde bereits auf Grundlage von § 246 Absatz 14 BauGB durch das Bezirksamt eine Genehmigung erteilt. Die östlich der Erschließungsstraße geplanten vier Gebäude sollen dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Als Grundlage für eine entsprechende Genehmigung wird zurzeit der Bebauungsplan Hummelsbüttel 28 aufgestellt.
Antragsteller und Bauherr für die westlichen Gebäude ist die HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, ein Tochterunternehmen der städtischen SAGA-GWG. Diese hat den Rohbau nahezu fertiggestellt. Da der Bereich für die Erschließungsstraße aufgrund paralleler Maßnahmen der Leitungsverleger als Zuwegung zu den westlichen Gebäuden nicht mehr durchgängig frei nutzbar sein wird, hat die HIG die Baustellenzufahrt zu den westlichen Baufeldern auf die Flächen östlich der Erschließungsstraße gelegt. Hierbei handelt es sich um die Flächen für den geplanten regulären Wohnungsbau, die erst nach dem Vorliegen der Vorweggenehmigungsreife im Bebauungsplanverfahren Hummelbüttel für eine weitere Bebauung genutzt werden können. Nur so ist im weiteren Baubetrieb eine Versorgung der Baustelle auf dem westlichen Baufeld durchgängig sicherzustellen.
Pressemitteilung Bezirksamt Wandsbek