Das Jahr 2017 ist das Jahr mit den meisten nächtlich verspäteten Starts und Landungen seit mindestens sieben Jahren am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen “Helmut Schmidt” – trotz der angeblich so „einschneidenden“ Nachtflugbeschränkungen zwischen 23 und 6 Uhr. Das haben die Zählungen der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) ergeben.
Bis einschließlich 31. Oktober gab es nach 23 Uhr 695 verspätete Landungen, im Vorjahr waren es 609 – der bisherige Negativrekord. Noch dramatischer entwickelt sich die Anzahl der Starts. Waren es 2016 noch 149, sind es in 2017 bereits 280 Starts außerhalb der Betriebszeit, eine Verdoppelung. Mit den bis dato insgesamt 975 verspäteten Flugbewegungen nach 23 Uhr erwartet die BAW zum Jahresende ein neues Allzeithoch von weit über 1.000 Verspätungen. Nicht hinnehmbar ist außerdem die rasante Zunahme der Nachtflugbewegungen in der gesetzlich geschützten Nachtruhe nach 22 Uhr. Auch dieses steht im eklatanten Missverhältnis zur einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
„Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr! Der Flughafenbetreiber verkennt, dass seine derzeit genehmigte Betriebszeit um 23 Uhr endet und er damit bereits einen mehr als großzügigen Zuschlag zur gesetzlich geschützten Nachtruhe erhalten hat. Im Oktober wurde lediglich in vier von 31 Nächten das Betriebsende beachtet. Die über die Jahre immer missbräuchlicher genutzte Zusatzregel zur Betriebserlaubnis muss gestrichen werden. Drei von vier nächtlichen Verspätungen kommen durch Umlaufprobleme der Fluggesellschaften zu Stande. Dies offenbart ein eklatantes Missmanagement der Fluggesellschaften. Oder handelt es sich schlicht um billigende Regelmissachtung durch Ausnutzung von Regelungshintertüren? Das muss sofort beendet werden!“, fordert Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW).
Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)