Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begrüßt grundsätzlich das vom Bundesverwaltungsgericht freigegebene Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Gleichzeitig betont der BBU, dass Fahrverbote keine grundlegende Verkehrswende ersetzen können.
Der Verband unterstreicht weiterhin, dass keine Steuergelder für die Nachrüstung von Dieselmotoren ausgegeben werden dürfen und dass soziale Aspekte beim Themenkomplex Verkehrswende und Öffentlicher Personenverkehr Berücksichtigung finden müssen. Angesichts teurer Mieten in den Städten und fehlender Arbeitsplätze in ländlichen Regionen müssen in umfassenden Konzepten sozial- und umweltpolitische Themen verknüpft und schnellstmöglich umgesetzt werden. Mit der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum freigegebenen Fahrverbot für Dieselfahrzeuge wurde erstmals höchstrichterlich eine Anerkennung der Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Dieselabgase ausgesprochen. Der BBU sieht dies als Bestätigung für das bisherige Engagement seiner ihm angegliederten Umweltschutz-Bürgerinitiativen. Bei aller Freude über eine Zäsur in der juristischen Einschätzung ist derzeit allerdings völlig offen, wie der Umgang mit den Verursachern der Schädigungen aus der Automobilindustrie aussehen soll. Die Nachrüstung von Dieselmotoren ist auf jeden Fall Sache der Autoindustrie. Steuern sollten für die Verbesserung des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV)und nicht zur Entlastung der Konzernkassen eingesetzt werden. BBU fordert die unmittelbare Aufnahme umfassender juristischer Überprüfungen Mit der zugewiesenen Duldung der Wertminderung betroffener Fahrzeuge und Übernahme der Kosten für Nachrüstungen durch die Fahrzeugbesitzer, erhält die Gerichtsentscheidung leider einen faden Nachgeschmack. Die Betroffenen dürfen nicht mit den Kosten alleine gelassen werden. Der BBU fordert die unmittelbare Aufnahme umfassender juristischer Überprüfungen der vermutlich betrügerischen Maßnahmen, die zur aktuellen Situation geführt haben, und ggf. Strafverfolgungen in allen Instanzen.
Der BBU erinnert daran, dass das Bundesverwaltungsgericht im September 2017 den Auswirkungen der Schadstoffbelastung durch Feinstaub und Stickoxide leider keine Beachtung geschenkt hat. Mit der Ablehnung einer Klage der BBU-Mitgliedsorganisation NGL (Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere schädliche Immissionen e.V.) aus Leverkusen scheiterte der begründete Versuch, eine umwelt- und somit gesundheitsschonendere Alternative in NRW ernsthaft prüfen zu lassen. Weitere Forderungen: Tempolimit und Angebotsverbesserungen der Bahn Der BBU fordert als Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen von der Politik: frühzeitige Information und Beteiligung der Bevölkerung bei verkehrspolitischen Maßnahmen, umfassende Aufklärung über mögliche gesundheitliche Gefahren und Offenheit gegenüber Alternativvorschlägen. Zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der Luftverschmutzung,nicht nur der Dieselmotoren, gehört ein Tempolimit auf Autobahnen. Und ein Tempolimit (30 km) in Ortschaften darf kein Tabu-Thema bleiben. Die Fahrpreise des ÖPNV sind drastisch zu reduzieren und das Angebot der Bahn muss gerade in ländlichen Bereichen massiv ausgebaut werden.
Weitere verkehrspolitische Informationen: http://www.umkehr.de (BBU-Mitglied) https://www.nglev.de (BBU-Mitglied) http://www.bahn-fuer-alle.de (Bündnis, in dem der BBU mitwirkt)
Pressemitteilung BBU