Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begrüßt den Rodungsstopp für den Hambacher Wald, den das Oberverwaltungsgericht Münster zumindest vorläufig verhängt hat. Dagegen bedauert der BBU die jüngste Ablehnung von Klagen gegen die drohende Elbvertiefung bei Hamburg durch das Bundesverwaltungsgericht.
Trotz des zunächst positiven Urteils zum Schutz des Hambacher Forstes betont der BBU, dass weitere Proteste nötig sind, um den Hambacher Forst dauerhaft zu schützen.
Zudem wünscht der BBU auch allen Aktiven, die sich vor Ort gegen die Elbvertiefung wehren, weiterhin viel Durchhaltevermögen. Das Hamburger BBU-Vorstandsmitglied Regina Ludewig betont: „Wir akzeptieren keine zusätzliche ökologische Zerstörung. Und schon jetzt sind bei starkem Nordwestwind die tiefer gelegenen Gebiete Hamburgs regelmäßig überflutet, das würde sich mit der Elbvertiefung verschärfen.“
Der BBU betont, dass das Bundesverwaltungsgericht vor einigen Monaten der Klage der Naturschutzverbände WWF, NABU und BUND gegen die Elbvertiefung in Teilen stattgegeben hatte. Demnach seien bei den Vertiefungsplänen zu wenig ökologische Ausgleichsflächen geplant. Die Problematik ist weiterhin gegeben. Außerdem betragen die Kosten für die Elbvertiefung laut”Hamburg für die Elbe” über 1 Mrd. Euro. Das ist nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich unverantwortlich. Der BBU weist zudem darauf hin, dass auch aus Sicht der Planer der Elbvertiefung Probleme bestehen. Den Planungen zufolge müsste die Elbe breit genug sein, damit 2 Schiffe aneinander vorbei passieren können. Das ist nicht gegeben und lässt sich auf Hamburger Stadtgebiet auch kaum umsetzen. In vielen Stadtteilen reicht die Bebauung sehr dicht an das Elbufer heran und kann ja schlecht abgerissen werden. Außerdem können Containerriesen deshalb nicht voll beladen nach Hamburg einlaufen, weil die hohen Containeraufbauten nicht die über die Elbe führende Köhlbrandbrücke passieren können. Die Elbvertiefung würde somit die angeblichen “wirtschaftlichen” Probleme also gar nicht lösen können. Im Dezember stehen weitere Klagen gegen die Elbvertiefung auf der Tagesordnung des Bundesverwaltungsgerichtes. Weitere Informationen zur Elbvertiefung unter http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de
Der BBU erinnert angesichts der aktuellen umweltpolitischen Gerichtsurteile an den Spruch, der auf eine indianische Weisheit zurück gehen soll: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“
Eine demotivierte, resignierte und kranke Bevölkerung nutzt weder dem zu würdigendem Einzelschicksal noch der Allgemeinheit. Wem aber nützt das fragwürdige Ziel unablässig zu steigernden Wirtschaftswachstums, wenn dabei zeitgleich die Lebensgrundlagen vernichtet werden?
Hambacher Forst
In dem Urteil des OVG Münster zum Schutz der Bäume im Hambacher Forst sieht der BBU eine Chance für weiteres Engagement in der gewonnenen Zeit Unter https://hambacherforst.org/blog heißt es aktuell: „Die Rodungen sind untersagt, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat. Wann das sein wird, kann hier kein Mensch genau abschätzen. Zu dem richtet sich die Klage gegen die Betriebsplan 2014 – 2017. Selbst wenn das Gericht für uns positiv entscheidet, wären ab dem 1. Januar 2018 Rodungen wieder möglich, es sei denn, der Hauptbetriebsplan der ab 2018 gilt wird erfolgreich angefochten. Was Rodungsstopp auch nicht bedeutet ist ein Verbot von Räumungen. Es können weiterhin Baumhäuser sowie das Wiesencamp geräumt werden (und Armin Laschet scheint die Braunkohle ja auch ein besonderes Herzensthema zu sein). Seid daher weiterhin achtsam, haltet euch und eure Verbündeten auf dem Laufendem.“ Weitere Informationen unter https://www.ende-gelaende.org/de
Pressemitteilung BBU