Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 137 (Nordlandweg) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 137 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche wohnbauliche Entwicklung auf bereits bebauten Flächen zwischen Nordlandweg und Lapplandring. Das geplante Vorhaben sieht ein breites Wohnraumangebot sowie vielseitig gestaltete Freiräume vor.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 137 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 BauGB erfolgt der Hinweis, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen wird.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 137 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit vom 20. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die vorgenannten Planunterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist montags bis donnerstags jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über “Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Pressemitteilung Bezirksamt Wandsbek
Grafik: Saga/Kunst+Herbert GmbH/BA Wandsbek ©
Siehe auch: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1020751
und: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014186
Infoflyer des BA Wandsbek zur ÖPD aus dem Frühjahr 2021: Rahlstedt137_20210210_Infoflyer