Beginn der Baumfällsaison

NABU zeigt Handlungsmöglichkeiten auf – Baumschutz-Checkliste steht zum Download bereit
Der NABU Hamburg weist auf den Beginn der Fällsaison am 1. Oktober hin und informiert mit der Baumschutz-Checkliste über Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten bei Baumfällungen. Die Liste, die unter www.nabu-hamburg.de/checkliste heruntergeladen werden kann, enthält Informationen zu Baumschutz und Baumfällungen bereit und bietet Hilfestellung, was gegen drohende Fällungen unternommen werden kann.

 

Um den Baumschwund durch nicht nachgepflanzte Bäume zu stoppen, fordert der NABU mehr Mittel für die Bezirke zur Kontrolle von Ersatzpflanzungen auf Privatgrund.

„Jedes Jahr erreichen den NABU Hamburg zahlreiche Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zu Baumfällungen in ganz Hamburg, vor allem während der Fällsaison. Daher bieten wir eine Unterstützung an, wenn jemand eine unrechtmäßige Fällung vermutet. Damit der Baumbestand in Hamburg nicht weiter abnimmt, muss vor jeder Fällung unbedingt geprüft werden, ob der Baum nicht vielleicht doch gerettet werden kann“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.

Bäume üben viele wichtige Funktionen für Lebensqualität und Artenvielfalt aus: Sie prägen das grüne Stadtbild, mildern das Stadtklima, produzieren Sauerstoff, filtern Schadstoffe und bieten außerdem Lebensraum und Nahrung für zahlreiche Tierarten. „Daher hat es enorme Auswirkungen auf Mensch und Natur, wenn der Baumbestand schwindet, denn ein alter Baum kann in all seinen Funktionen nicht durch einen jungen Baum ersetzt werden“, mahnt Dr. Katharina Schmidt, Referentin für StadtNatur beim NABU Hamburg.

Wenn eine Fällung nicht abzuwenden ist, müssen die in der Fällgenehmigung angesetzten Nachpflanzungen aber auch zwingend umgesetzt werden. Der NABU fordert den Senat daher auf, die Bezirke ausreichend mit Personal auszustatten, damit die Ersatzpflanzungen aus den Fällgenehmigungen angemessen überprüft und nachverfolgt werden können. Nur so kann einem schleichenden Baumverlust an dieser Stelle entgegengewirkt werden.

Hintergrund:

Ab dem 1. Oktober beginnt wieder die Baumfällsaion: Nach dem Sommerfällverbot aus Artenschutzgründen (Bundesnaturschutzgesetz §39) dürfen nun bis zum 28. Februar im nächsten Jahr wieder Bäume gefällt werden. Aber Achtung: Alle Bäume auf privaten Flächen in Hamburg, die einen Stammdurchmesser von mindestens 25 cm in 1,30 m Stammhöhe haben, sind durch die Hamburger Baumschutzverordnung geschützt und dürfen nur mit einer Fällgenehmigung – ausgestellt vom zuständigen Bezirksamt – gefällt werden.

Siehe auch: /2018/09/was-tun-wenn-baeume-gefaellt-werden/

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