Die Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge an der Stresemannstraße (für LKW) und an der Max-Brauer-Allee (LKW und PKW) gelten seit heute Nacht. Neben Dutzenden weiteren sind dies zwei Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan, den der Senat im Juni 2017 beschlossen hatte.
Die Beschränkungen betreffen rund 2,2 von ca. 4.000 Kilometern des Hamburger Straßen-netzes und betreffen Diesel-Fahrzeuge, die nicht die Euronorm 6 (PKW) bzw. VI (für LKW) erfüllen.
Jens Kerstan, Umweltsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, erklärt: „Wir setzen hier Vorgaben der EU und ein Hamburger Gerichtsurteil um. Es ist unser Ziel und unsere Verantwortung, die Bürger-innen und Bürger vor schädlichen Abgasen zu schützen. Neben dutzenden anderen Maßnahmen enthält unser Luftreinhalteplan auch zwei Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge, die ab heute gelten. Es war nie unser Ziel, Durchfahrtsbeschränkungen anzuordnen, aber an diesen Straßen sind sie notwendig, weil alle anderen Maßnahmen dort nicht greifen. Die Maßnahmen sind eine unverschuldete Härte für Autobesitzer, sie sind aber unvermeidbar, weil die Autohersteller getrickst haben und die Bundesregierung seit mehreren Jahren versucht hat, das Problem durch Nichtstun auszusitzen. Die Bundesregierung muss die Hersteller jetzt endlich verpflichten, ältere Dieselautos nachzurüsten. Das würde das Grenzwertproblem der Städte sehr schnell entspannen. Ohne die Betrügereien der Autokonzerne und die Untätigkeit des Bundesverkehrsministeriums müssten wir in Hamburg keine Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen anordnen. Die Bundesregierung hatte seit unserem Beschluss ein Jahr Zeit eine Regelung zu schaffen oder tätig zu werden, um die Maßnahme zu vermeiden.“
HINTERGRUND:
Luftmessnetz: An 4 von 15 Stationen des Hamburger Luftmessnetzes wird derzeit noch der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten – die Belastung geht allerdings seit Jahren zurück. Beim Feinstaub hat Hamburg – anders als viele andere Städte – kein Problem mit den EU-Grenzwerten.
Stickstoffdioxid und Gesundheit: Hohe Stickstoffdioxidwerte können zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenschäden führen sowie Asthma und chronische Bronchitis verursachen, insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen.
Luftreinhalteplan und Maßnahmen: Der Hamburger Senat hatte im Juni 2017 einen belastbaren, durchgerechneten und bislang nicht beklagten Luftreinhalteplan mit sehr konkreten Maßnahmen beschlossen. Der Plan zeigt, wie der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich einzuhalten ist, er ist damit EU-rechtskonform. Der Plan enthält neben zehn Maßnahmenpaketen diverse lokale Maßnahmen an Orten mit einer Belastung oberhalb des EU-Grenzwertes. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a. der Ausbau des U- und S-Bahn-Netzes, der Bau von 1.000 Ladepunkten für E-Autos sowie Park-, Carsharing- und Umsteigeangebote für Pendlerinnen und Pendler. Außerdem will der Senat Hamburg zur Fahrradstadt machen und baut dafür die Infrastruktur aus. Ab 2020 will Hamburg nur noch emissionsfreie Busse anschaffen, im Fuhrpark der Behörden wird der Anteil der Elektrofahrzeuge verdoppelt. Außerdem werden im Hafen diverse Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxidbelastung umgesetzt, dazu gehören u.a. Hafengeld-Rabatte für umweltfreundliche Schiffe, Landstrom-Angebote für Kreuzfahrt- und Containerschiffe und die Elektrifizierung der Hafenbahn.
Urteil, Schilder und Gültigkeit: Neben dutzenden weiteren Maßnahmen, die bereits in der Umsetzung sind, hatte der Senat im Juni 2017 an zwei Straßenabschnitten auch Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge beschlossen. Bis zur Umsetzung wurde ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage abgewartet, ob Städte und Bundesländer streckenbezogene Beschränkungen überhaupt verhängen dürfen. Das Urteil liegt seit dem 22.5. inklusive Begründung vor, weshalb die Maßnahmen jetzt wie angekündigt umgesetzt werden. Die Maßnahmen gelten in der Max-Brauer-Allee zwischen Julius-Leber-Straße und Holstenstraße auf einer Länge von ca. 580 Metern für Diesel-PKW und LKW bis einschließlich Euro 5 (V) und an der Stresemannstraße auf einer Länge von ca. 1.600 Metern, hier nur für LKW bis einschließlich Euronorm V. In den vergangenen Wochen wurden 55 Umleitungs- und 49 Verbotsschilder aufgestellt, die auf die Beschränkungen hinweisen und die Ausweichrouten ausweisen. Die Verbotsschilder wurden in der Nacht entkreuzt, sie gelten seit heute, 0.00 Uhr.
Ausnahmen und Umleitungen: Die Verkehrsbeschränkungen gelten an beiden Straßenabschnitten nicht für den Anliegerverkehr. Das bedeutet: Autofahrerinnen und Autofahrer, die an den betroffenen Abschnitten ein Ziel ansteuern – beispielsweise als Anwohner oder deren Besucher, Ladeninhaber, Kunde, Handwerker oder Lieferant –, können dies auch weiterhin mit älteren Dieselfahrzeugen tun. Ausnahmen gelten z. B. auch für Polizei, Feuerwehr, Linienbusse oder Mülllaster. Um den NO2-Grenzwert künftig sicher einzuhalten, ist es das Ziel, den Durchgangsverkehr auf Ausweichstrecken umzuleiten. Nach den Berechnungen zum Luftreinhalteplan soll es an den Ausweichstrecken nicht zu neuen Überschreitungen des EU-Grenzwertes kommen.
Kontrollen und Bußgelder: Die Einhaltung der Durchfahrtsbeschränkung wird von der Polizei ab der kommenden Woche zunächst stichprobenartig kontrolliert. Nach einigen Wochen sind Schwerpunktkontrollen geplant. Bei Verstößen kann ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro für PKW und bis zu 75 Euro für LKW verhängt werden. Da es keine vereinfachte Kontrollmöglichkeit beispielsweise über eine Plakette hinter der Windschutzscheibe für Diesel-Fahrzeuge gibt, ist bei den Kontrollen ein Blick in die Fahrzeugpapiere nötig.
Hinweise
Informationen zu den zwei Streckenabschnitten der Fahrbeschränkungen, zu den Ausnahmen für Anlieger und zu den Ausweichrouten sowie eine FAQ-Liste finden sich unter www.hamburg.de/durchfahrtsbeschraenkungen sowie in einem Infoflyer, der u.a. im Bezirksamt Altona und in der Handelskammer ausliegt und an den betroffenen zwei Straßen verteilt wird.
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie
Fahrverbote in Hamburg: Greenpeace-Aktivisten demonstrieren für besseren Schutz vor Abgasen – Beschränkungen für schmutzige Diesel greifen zu kurz
Für konsequenten Schutz vor giftigen Autoabgasen demonstrieren Greenpeace-Aktivisten heute zur Einführung der bundesweit ersten Dieselfahrverbote in Hamburg. „Saubere Luft für alle!“ schreiben die Umweltschützer mit einem Hochdruckreiniger und einer Schablone auf die schmutzigen Gehwege an den künftig für Diesel gesperrten Straßen. Auf Bannern fordern sie: „Verkehrswende jetzt!“
„Nur ohne Diesel und Benziner kann Verkehr in der Stadt sauber, sicher und gerecht werden“, sagt Greenpeace Sprecher Niklas Schinerl. „Hamburgs Entscheidung, schmutzige Diesel nicht mehr überall hin zu lassen, kann der Startschuss der überfälligen Verkehrswende sein, wie sie moderne Städte wie Kopenhagen und Amsterdam längst umsetzen.“
Hamburg sperrt ab heute zwei vielbefahrene Innenstadtstraßen auf jeweils wenigen Hundert Metern für ältere Diesel-Modelle. Selbst nach Einschätzung der Stadt sind die Luftprobleme jedoch deutlich gravierender. Hamburgs aktueller Luftreinhalteplan spricht von 41.500 Bürgern, die im Jahr 2014 zu hohen Werten an Stickstoffdioxid (NO2) ausgesetzt waren. Die heute eingeführten Fahrverbote verbessern die Luft nach Angaben des Senats für lediglich 1787 Menschen – weniger als 5 Prozent der damals Betroffenen. „Diesem Start müssen schnell weitere Schritte folgen, damit die Luft nicht nur auf ein paar Hundert Meter sondern in der ganzen Stadt besser wird“, so Schinerl. „Hamburg braucht eine konsequente Verkehrswende mit einem attraktiven Angebot an Bussen und Bahnen und mehr sicheren Radwegen.“
Städte müssen Verkehr sauberer und gerechter organisieren
Deutsche Städte stehen unter wachsendem Druck. Weil im vergangenen Jahr in mehr als 60 Städten die Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Reizgas NO2 erneut überschritten wurden, klagen Anwohner und Umweltschützer immer häufiger für bessere Luft. Da die großteils durch Diesel-Pkw verursachten Schadstoffwerte viel zu langsam sinken, hat inzwischen auch die EU-Kommission Klage gegen Deutschland eingereicht. Parallel fordert die wachsende Zahl der Radfahrer mit Volksentscheiden wie in Berlin und Frankfurt einen gerechteren Anteil der Straßenfläche und mehr Sicherheit im Verkehr.
Pressemitteilung Greenpeace
Fahrverbote auf einzelnen Straßen in Hamburg nicht ausreichend – BUND fordert flächendeckende Reduktion der Luftschadstoffe
Die heute in Kraft getretenen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und älter auf einzelnen Hamburger Straßen sind aus Sicht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht ausreichend. Um die Bürger vor den hohen Luftbelastungen mit Stickoxiden (NOx) zu schützen, sei eine flächendeckende Lösung unumgänglich. Die Fahrverbote in Hamburg wurden notwendig, weil es drei Jahre nach dem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte (NO2)und zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals noch keine deutschlandweit einheitlichen und wirksamen Maßnahmen zur Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes gibt. Es zeigt sich: Software-Updates von Diesel-Autos reichen nicht aus und schützen nicht vor Fahrverboten.
Der BUND Hamburg sieht die bundesweit ersten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als wichtiges umweltpolitisches Signal – auch für andere Kommunen. Sie reichen aus Sicht des Umweltverbandes jedoch bei weitem nicht aus: „Wenn nur zwei Straßen für schmutzige Diesel gesperrt werden, führt das vor allem zu einer Verlagerung des Verkehrs. Der Senat scheint genau dies einzuplanen, denn die Fahrverbotszonen wurden so gewählt, dass eine Umfahrung ohne Aufwand möglich ist. Wir brauchen aber keine andere Verteilung der Belastung, sondern eine Verringerung. An einer Zonenregelung geht deshalb aus meiner Sicht kein Weg vorbei“, sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Ernst-Christoph Stolper, der stellvertretende Vorsitzende des BUND-Bundesverbands ergänzt: „Wenn Kanzlerin Merkel und Verkehrsminister Scheuer sich mehr am finanziellen Wohl der Autokonzerne, als an der gesundheitlichen Unversehrtheit der Bevölkerung orientieren, werden neben Hamburg eine Reihe von weiteren Städten Fahrverbote verhängen. Diese Fahrverbote gehen auf die Kappe der Bundesregierung. Wegen ihrer Untätigkeit sind die Kommunen gezwungen, eigene Maßnahmen zur Luftverbesserung zu ergreifen. Der nun entstehende Flickenteppich verschiedener Lösungen hätte durch die Einführung einer Blauen Plakette vermieden werden können.“
Der BUND weist außerdem darauf hin, dass neben der auf Kosten der Hersteller verpflichtenden Hardware-Nachrüstung für Euro-5-Diesel auch solche Euro-6-Fahrzeuge aus den belasteten Gebieten ausgesperrt werden müssen, die nicht nachweisen können, dass sie ihre gesetzlichen Grenzwerte auch im Realbetrieb auf der Straße einhalten. Braasch: „Die Hersteller verkaufen weiterhin Neufahrzeuge mit hohen NOx-Realemissionen. Dass Euro-6-Fahrzeuge, die mitunter höhere Stickoxidwerte aufweisen als einige der mit Fahrverboten belegten Euro 4 oder 5-Fahrzeuge, von den Durchfahrtsbeschränkungen ausgenommen sind, ist nicht nachvollziehbar.“
Pressemitteilung BUND HH
Durchfahrtsbeschränkungen: Überfälliger Schritt für bessere Luft
Auf Teilstrecken der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße gelten ab heute Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge, die nicht die Euronorm 6 erfüllen. Für die Grüne Bürgerschaftsfraktion ist dies eine notwendige Maßnahme, um der Untätigkeit der Bundesregierung etwas entgegenzusetzen.
Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die deutsche Automobilindustrie macht seit Jahren durch Betrügereien auf Kosten der Umwelt und der Gesundheit aller von sich Reden. Die Durchfahrtsbeschränkungen in Hamburg sind Ergebnis des Versagens der Bundesregierung, die diese Trickserei der Automobilindustrie ignoriert und es den Gerichten überlässt, Konsequenzen zu ziehen. Eine dieser Konsequenzen sind Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge, die vom Bundesverwaltungsgericht für zulässig erklärt wurden. Damit haben betroffene Städte ein Instrument in der Hand, um sich gegen die Untätigkeit der Bundesregierung zu wehren und dem betrügerischen Treiben der Autohersteller ein Stoppschild zu zeigen. Diejenigen, die uns nun Symbolpolitik vorwerfen, sollten sich vergegenwärtigen, dass Kommunen und Länder nur dann am großen Rad der Berliner Politik drehen können, wenn sie auch handeln. Wir sind nicht wehrlos und setzen ein starkes Zeichen mit den Durchfahrtsbeschränkungen. Im Übrigen schützen wir mit den jetzt durchgeführten Fahrverboten 1.750 Anwohnerinnen und Anwohner, die seit Jahren einer viel zu dreckigen Luft ausgesetzt wurden. Dieser Schritt ist längst überfällig. Und ich bin mir sicher, dass weitere Städte folgen werden.“
Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Durchfahrtbeschränkungen sind eine Akutmaßnahme. Wir nehmen den Gesundheitsschutz ernst und setzen zugleich ein Signal, dass die Autoindustrie nicht einfach weitermachen kann wie bisher. Natürlich verfolgen wir gleichzeitig eine nachhaltige Verkehrswende mit einem Ausbau der Öffentlichen Verkehrsmittel, des Radverkehrs und der E-Mobilität sowie weniger Emissionen aus dem Hafenbetrieb. Es käme ja auch niemand auf die Idee, einen Herzinfarkt-Patienten vor die Wahl zwischen Erster Hilfe und einer nachhaltigen Rehabehandlung zu stellen.“
Pressemitteilung GRÜNE Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Schaal: „Automobilindustrie verantwortlich für Durchfahrtsbeschränkungen“
Zu den ab 31.5. geltenden Durchfahrtsbeschränkungen Monika Schaal, Fachsprecherin Umwelt und Energie der SPD-Bürgerschaftsfraktion:
„Nach dem Diesel-Skandal muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass manipulierte Fahrzeuge nachgerüstet werden. Würden Fahrzeuge so sauber sein, wie vorgeschrieben, hätten wir keine Probleme mit der Luftreinhaltung! Das belegt auch der Luftreinhalteplan.”
Danach geht der Senat davon aus, dass die Maßnahmen so schnell wie möglich Wirkung zeigen. Die Grenzwerte in der Max-Brauer-Alle und der Stresemannstraße sollen spätestens 2020 eingehalten und die Beschränkungen wieder aufgehoben werden. Die Beschränkungen gelten nur für Durchgangsverkehre, nicht für Anlieger und Besucher sowie für Handwerker, Taxen oder Krankenwagen, Busse oder Müllfahrzeuge. Das heißt: Ziel und Quellverkehr ja – Durchfahrtsverkehr nein.
Schaal weiter: „Verantwortlich für die Dieseldurchfahrtsbeschränkungen ist nicht die Hamburger Politik, sondern die Automobilindustrie. Sie hat mit Softwaremanipulation ihre Kunden getäuscht und dafür gesorgt, dass die als sauber geltenden Dieselfahrzeuge in Wahrheit Dreckschleudern sind, die unsere Städte übermäßig mit Stickoxid vollblasen. Ausbaden müssen das im Moment Städte und Gemeinden, indem sie mit sehr teuren und im Einzelnen auch unpopulären Maßnahmen gegen die unzulässige Stickoxidfracht ankämpfen, weil die EU zu recht verlangt, dass die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Abgasen geschützt werden.
Die Bundesregierung muss die Autoindustrie zwingen, Fahrzeuge, die mit manipulierter Software fahren, so nachzurüsten, dass sie die vorgegebenen Emissionswerte einhalten. Dann hätten wir keine Probleme und brauchten keine Verkehrsbeschränkungen mehr.
Gelackmeiert ist der Autokunde, der nun in seiner Mobilität eingeschränkt ist und gegebenenfalls noch einen Vermögensschaden hinnehmen muss, weil sein relativ neues Dieselfahrzeug auf dem Markt nichts mehr wert ist. Ich bin froh, dass die EU-Kommission auch Druck macht, dass die EU-Vorschriften zur Typengenehmigung von Automobilen umgesetzt werden.”
Hintergrund:
Heute treten in Hamburg zwei Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge in Kraft. Auf einem Abschnitt der Max-Brauer-Alle dürfen Fahrzeuge, die nicht mindestens die Euronorm 6 erfüllen nicht mehr passieren – gleiches gilt für einen Teil der Stresemannstraße, hier aber nur für Lkw. Damit setzt Hamburg eine EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung um. Die Beschränkungen sind Teil des Hamburger Luftreinhalteplans, der seit Juni 2017 gilt.
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar dieses Jahres, das Durchfahrtsbeschränkungen für zulässig erklärt, kann Hamburg diese auch umsetzen. Andernfalls drohen Strafen oder Zwangsmaßnahmen der EU.
Die Luftqualität in Hamburg hat sich seit 2012 stetig verbessert. Überschritten wird nur der Jahresmittelwert für Stickoxid, alle anderen Grenzwerte für Schadstoffe – auch Feinstaub – werden in Hamburg eingehalten. Für das Stickoxidproblem ist der hohe Anteil von Dieselfahrzeugen, die aufgrund von Manipulationen doppelt so viel giftiges Reizgas ausstoßen, wie erlaubt.
Hamburg will mit einem umfangreichem Ausbau des ÖPNV, des Radverkehrs und der Elektromobilität, ferner der Beschaffung emissionsfreier Busse sowie einer sauberen Landstromversorgung von Container- und Kreuzfahrtschiffen und sauberen Antrieben im Hafenverkehr bei Fähren den Stickoxidgrenzwert schnellstmöglich einhalten. Der Senat geht davon aus, dass diese Maßnahmen Wirkung zeigen und die Durchfahrtsbeschränkungen damit schon bald nicht mehr nötig sein werden. Die Grenzwerte in der Max-Brauer-Alle und der Stresemannstraße sollen so schnell wie möglich, spätestens 2020 eingehalten werden und die Beschränkungen wieder aufgehoben werden.
Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte der Stadt bereits 2014 aufgegeben, bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu prüfen und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuwägen, um die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten. Dem ist die Umweltbehörde mit der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans nachgekommen und hat Durchfahrbeschränkungen für Dieselfahrzeuge in der Max-Brauer-Alle (PKW und LKW schlechter als Euro6) und der Stresemannstraße nur für LKW schlechter Euro6) geplant. Anders sind die Grenzwerte in den beiden Straßenabschnitten über eine Länge von 580 und 1600 m nicht einzuhalten.
Die Grenzwerte auf Umleitungsstrecken werden nicht überschritten. Das war Bedingung für die Umleitungen.
Die Messstandorte sind nicht willkürlich gewählt, sondern folgen europaweiten Vorgaben, deren Einhaltung sogar der Bundesverkehrsminister bestätigt.
Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion