Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein Verbot von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Davon ausgenommen sind sehr dünne Plastiktüten, in denen häufig Obst und Gemüse abgewogen wird. Ihr Verbrauch beträgt nach heute veröffentlichten Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hierzulande 3,65 Milliarden Stück (2019).
Damit verbrauchte 2019 jede Person in Deutschland im Schnitt 44 dünnwandige Plastiktüten. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegt die Verbrauchszahl dünnwandiger Plastiktüten eindrücklich, dass deren Ausnahme vom Plastiktütenverbot ein fataler Fehler ist. Die DUH fordert deshalb von Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine Ausweitung des Plastiktütenverbots auch auf dünnwandige Plastiktüten. Hierzu sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
„Die heute veröffentlichten Zahlen zur milliardenfachen Nutzung dünnwandiger Plastiktüten zeigen, dass deren Ausnahme vom geltenden Plastiktütenverbot ein schweres Versäumnis ist. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite große Plastiktüten verboten und gleichzeitig das kostenlose Angebot kleinformatiger Tüten in nahezu allen Supermärkten schulterzuckend hingenommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass Umweltministerin Lemke die dünnen Tüten sofort verbietet. Obst und Gemüse, das in kleine Plastiktütchen passt, kann auch problemlos in Mehrwegtaschen und -netzen untergebracht werden.“
Bereits jetzt gibt es praktische wiederverwendbare Mehrwegnetze für Obst, Gemüse und Backwaren. Solche Netze gibt es aus Biobaumwolle oder auch aus Kunststoff. Sie sind extrem robust, können hundertfach eingesetzt werden und sparen bei jeder Wiederverwendung die Neuherstellung einer Einwegtüte ein. Einige Supermärkte haben das Gewicht von Mehrwegnetzen inzwischen in das Kassensystem integriert und ziehen es beim Wiegen automatisch ab. Die DUH rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem, nicht auf Einweg-Papiertüten auszuweichen.
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe