… muss deutlich verbessert werden!
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist eindringlich darauf hin, dass zur dauerhaften Gesunderhaltung eines Menschen acht Stunden erholsamer Schlaf pro Nacht zwingend nötig sind. Die bestehende Betriebserlaubnis am Hamburg Airport ermöglicht jedoch Starts und Landungen zwischen 06:00 Uhr und 23:00 Uhr, d.h. es fehlt den Leidtragenden in den An- und Abflugschneisen bereits mindestens eine Stunde Schlaf pro Nacht.
Doch auch nach 23:00 Uhr herrscht am innerstädtisch gelegenen Flughafen lange nicht Ruhe. Nahezu in jeder Nacht finden planmäßig verspätete Flüge bis Mitternacht statt. Im vergangenen Jahr 2023 waren es mehr als 800 Starts und Landungen von Linien- und Touristikfügen außerhalb der offiziellen Betriebszeit. Alle waren laut Behördenauskunft angeblich „unvermeidbar“. Dies ist jedoch ein grober Irrtum, werden die Kriterien der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) herangezogen.
Zur Wahrung der Rechte der Fluglärmbetroffenen ist die Nachtflugbeschränkung am Hamburg Airport derart zu novellieren, dass diese ihrem Schutzcharakter gerecht wird. Die für einen ordnungsgemäßen Flugbetrieb zuständigen Fachbehörden (BWI und BUKEA) müssen unmissverständlich in die Lage versetzt werden, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. „Es gibt kein Recht auf Billigflüge bis spät in die Nacht!“, betont René Schwartz, Sprecher der BAW HH|SH. „Sechzehn Stunden Betriebszeit pro Tag sind mehr als genug, um das Mobilitätsinteresse der Bevölkerung zu bedienen“, ergänzt Schwartz.
Die BAW HH|SH fordert die Betriebszeit am Hamburg Airport werktags auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen auf 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu begrenzen. Es ist Aufgabe von Politik und Verwaltung dies umzusetzen, um vermeidbaren Schaden von der Bevölkerung abzuwehren.
Pressemitteilung BAW HH|SH Bürgerinitiative für die Reduzierung der Belastungen des Luftverkehrs