Beteiligungsrechte dürfen nicht geopfert werden

Krüger zu geplantem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Mehr Tempo braucht Rechtsstaatlichkeit und Naturschutz
Anlässlich der abschließenden Beratung und der geplanten Schlussabstimmung über die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Deutschen Bundestag am 25. Juni erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Die geplante Befristung der Anerkennung von Umweltverbänden ist vom Tisch. Das ist gut so und stärkt die Verlässlichkeit der Verbandsarbeit. Gleichzeitig bleiben Einschränkungen bestehen, die wir als NABU kritisch sehen: Weniger Beteiligungsrechte beschleunigen Verfahren nicht automatisch, sie können vor allem die Qualität von Entscheidungen schwächen. Dies hat auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem neuen Gutachten der letzten Wochen zur Implementation von Umweltrecht betont.

Kritisch sehen wir auch, dass Umweltverbände künftig bestimmte Einwände im Gerichtsverfahren nicht mehr vorbringen können, wenn sie diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist eingebracht haben. Das schränkt die Möglichkeiten ein, Umweltbelange wirksam vor Gericht zu vertreten. Das sehen wir sehr kritisch. Auch der Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei bestimmten Infrastrukturvorhaben bleibt ein Einschnitt.

Zwar wurden die ursprünglich sehr weit gefassten Regelungen eingegrenzt, dennoch können in bestimmten Fällen Fakten geschaffen werden, auch wenn die gerichtlichen Entscheidung noch aussteht.

Beschleunigung ist richtig und wichtig, sie darf aber nicht zum Selbstzweck werden und auf Kosten wirksamer Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltverbänden gehen. Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen. Die Beteiligung anerkannter Umweltverbände und ein starkes Verbandsklagerecht sind zentrale Elemente eines rechtsstaatlichen und nachhaltigen Planungsrechts.“

Pressemitteilung NABU


BUND zur Novelle Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Natur erhalten, Umwelt schützen, statt Zerstörung erleichtern

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz schwächt Umwelt- und Naturschutz
Parlamentarische Verfahrensänderung nicht ausreichend – Bundestag sollte Gesetz ablehnen
Schutz von Mensch und Umwelt in Zeiten multipler Krisen unverzichtbar

Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag Neuerungen im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beschließen. Mit diesem Schritt kommt die Bundesregierung einer Verpflichtung nach, die das Europarecht und die Aarhus-Konvention stellt. Doch dem geforderten Geist der Konvention „Jeder Mensch soll sein Recht auf eine gesunde Umwelt vor Gericht einklagen können“ entspricht die Rechtslage in Deutschland damit nicht. Vielmehr soll durch die neuen gesetzlichen Regelungen die Klagemöglichkeit möglichst weit eingeschränkt werden. Dies führt nicht zu Bürokratieabbau und auch nicht zu Beschleunigung, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Patrick Rohde, stellvertretender Geschäftsführer des BUND: „Unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau und schneller Planung schwächt der Staat ausgerechnet die, die Umweltverstöße stoppen sollen. Statt beispielsweise Grundwassergefährdung weiterhin wirksam vorzubeugen, schafft die Bundesregierung nun die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass rechtswidrige Genehmigungen erteilt werden und Bürger*innen sich nicht mehr juristisch wehren können.“

Schutz von Natur und Umwelt

Verbandsklagen sind kein Selbstzweck, sondern oft das letzte Mittel. Sie greifen zum Schutz der Umwelt dort, wo Behörden überfordert sind, wegschauen oder Gesetze missachten. Verbände wie der BUND nutzen ihre Klagerechte maßvoll und verantwortungsbewusst und setzen Schutz durch, wo er in der Umsetzung ignoriert wird.

Rohde: „Wer Klagerechte untergräbt, nimmt in Kauf, dass Umweltrecht nur noch auf dem Papier steht, aber niemand mehr da ist, der seine Einhaltung durchsetzt. Wir rufen die Parlamentarier*innen dazu auf, dem Gesetz nicht zu zustimmen. Statt unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, wird es mit dem Gesetz für Bürger*innen sowie für Umweltverbände künftig schwieriger, gegen Verstöße beim Umweltrecht vorzugehen. Für die Bürger*innen bedeutet das weniger Schutz. In Zeiten von Klimakrise, Artensterben und dem Verlust von Lebensräumen zudem ein fataler Schritt.“

Regierung schafft Bürokratie

Aus Sicht des BUND zeichnet der Gesetzentwurf ein Staatsbild, in dem die Regierung ihren Bürger*innen nicht vertraut. Statt sinnvollen Bürokratieabbau voranzutreiben, schafft die Regierung zudem einen unnötigen Berg an Bürokratie für Gerichte, Behörden und Umweltverbände. Der Umweltverband fordert die aufschiebende Wirkung von Klagen nicht anzutasten. Nur mit dieser Regel kann verhindert werden, dass nicht wieder gut zu machende Schäden entstehen.

Rohde: „Im schlimmsten Fall wird ein Wald abgeholzt oder ein Moor trocken gelegt, bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. Der Schaden für die Natur wäre immens, nicht rückgängig zu machen und würde am Ende durch das ausstehende Gerichtsurteil noch nicht einmal zu einer Beschleunigung führen. So entstehen große Rechtsunsicherheiten. Am Ende schafft dieses Gesetz mehr Chaos als Klarheit.“

Hintergrund:

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz musste seit seiner Einführung 2006 immer wieder wegen festgestellter Verstöße gegen das Europarecht und das Völkerecht novelliert werden. Auch die aktuelle Novelle ist wegen solcher Verstöße erforderlich. Sie beseitigt aber erneut nur ausdrücklich vom Europäischem Gerichtshof und vom Schiedsgericht der Aarhus-Konvention festgestellte Verstöße im deutschen Recht. Daher ist auch nach der neuen Rechtslage die Möglichkeit von Klagen von Umweltverbänden weiterhin zu gering und die neuen Einschränkungen des Klagerechts werden nicht zur Beschleunigung, sondern zu Rechtsunsicherheiten und weiteren Verurteilungen durch Gerichte führen, so dass absehbar eine erneute Novelle erforderlich sein wird.

Umweltverbände nutzen ihre Klagemöglichkeiten verantwortungsvoll. Dies zeigen auch die Zahlen des seit Beginn des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfolgten Monitorings der Klageaktivitäten. In den letzten Jahren gab es nur ca. 60 Klagen von Umweltverbänden pro Jahr und davon war gut die Hälfte erfolgreich.

Pressemitteilung BUND

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