Zwei Wochen nach einem der schneereichste
n Jahresanfänge in Hamburg seit 1979 hat die Bezirksbehörde eine erste vorläufige Bilanz der Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht nach dem Hamburgischen Wegegesetz gezogen. Danach haben die Wegewarte bei ihren Außeneinsätzen in allen Bezirken insgesamt mindestens 2.363 normverdeutlichende Ansprachen durchgeführt oder Verwarnungen ausgesprochen – Spitzenreiter war der Bezirk Hamburg-Mitte mit 1.150 Ansprachen oder Verwarnungen, gefolgt von Wandsbek mit 770 und Altona mit 250.
Ein formelles Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Anhörung und Verhängung eines Bußgeldes wurde nach aktuellem Stand in 18 Fällen eingeleitet – in einem Fall bereits mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro. In drei Fällen wurden eine Räumung im Wege der Ersatzvornahme vorgenommen, bei der dem Räumpflichtigen später die Kosten der Räumung auferlegt werden. Die Zahlen werden in diesem Jahr erstmals erhoben und sind noch vorläufig, da die Wintersaison und die Auswertung noch andauern.
Bei einem Treffen der Bezirksamtsleitungen mit Bezirkssenator Dr. Andreas Dressel und Bezirksstaatsrat Dr. Alexander von Vogel in dieser Woche wurde vereinbart, dass für die nächste Wintersaison die Voraussetzungen für die einfachere direkte Verhängung von Verwarngeldern bis 50 Euro durch die Wegeaufsicht verbessert werden sollen. Auch sollen die Räum- und Streupflichtigen im nächsten Herbst früher sensibilisiert werden, um sich auf die Beschaffung von Schneeschiebern und Streumitteln besser vorbereiten zu können. Zusätzlich sollen auch im Bereich von Behörden, Verwaltung und öffentlichen Unternehmen die Räumpflichten noch konsequenter umgesetzt werden.
Bezirkssenator Dr. Andreas Dressel: „Die meisten Hamburgerinnen und Hamburger kommen ihrer Räum- und Streupflicht nach – dafür gilt ihnen mein Dank seitens der Stadt. Gleichwohl haben gerade die letzten Wochen gezeigt, wie wichtig es ist, dort, wo nötig, die Anliegerinnen und Anlieger noch stärker auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen. Unsere Wegewarte haben nach einer ersten, noch vorläufigen Auswertung im Rahmen des Wintereinbruchs Anfang Januar über 2.300 Verwarnungen ausgesprochen oder Ansprachen durchgeführt. Formelle Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Ersatzvornahmen sind an mehr Voraussetzungen gebunden, da sind die Fallzahlen deutlich geringer. Jeder Räumpflichtige sollte aber wissen, dass unsere Wegeaufsicht solche Maßnahmen verhängen kann – und auch wird, wenn man seinen Pflichten beharrlich nicht nachkommt. Für die nächste Saison wollen wir noch früher und besser informieren – damit sich Anliegerinnen und Anlieger rechtzeitig vorbereiten können, wenn in den Baumärkten noch genügend Schneeschieber und Streumittel vorhanden sind. Ja, auch Behörden und öffentliche Unternehmen werden an der einen oder anderen Stelle in der Stadt ihrer eigenen Verantwortung noch besser gerecht werden müssen, auch das wird in der Auswertung nachbereitet. Am Ende ziehen wir alle an einem Strang, damit wir in Hamburg zusammen auch bei besonderen Wetterlagen gut durch den Winter kommen.“
Hintergrund
Stellen Mitarbeitende der Bezirksämter bei Kontrollen fest, dass ein Gehweg nicht geräumt ist, werden die verantwortlichen Anliegerinnen und Anlieger zunächst mündlich vor Ort über ihre Pflichten nach dem Wegegesetz informiert (normverdeutlichende Ansprache bzw. Verwarnung) und zur Räumung innerhalb einer Frist aufgefordert. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt in der Regel eine Nachkontrolle. Ein Bußgeld wird also nicht unmittelbar, sondern nur nach Anhörung, Nichtbefolgung oder zusätzlichen Verstößen verhängt. Die Höhe der Bußgelder ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog für die Bezirksämter und beträgt in der Regel 150,00 Euro. Sofern eine akute Gefahr für Verkehrsteilnehmende besteht, kann das Bezirksamt die Räumung sofort selbst veranlassen oder beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Anliegerinnen und Anlieger in Rechnung gestellt und ein weiteres Bußgeld oder Ordnungswidrigkeitenverfahren kann zusätzlich folgen.
Pressemitteilung Behörde für Finanzen und Bezirke