Loben Gastronomen einzelne Zutaten von Speisen oder vollständige Gerichte als Bio-Lebensmittel aus, so sind sie verpflichtet, sich einem Öko-Kontrollverfahren zu unterziehen. In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg hielt sich nur die Hälfte von 18 überprüften Restaurants, Cafés und Bistros an die gesetzliche Auflage.
– Bei 7 von 9 zertifizierten Lokalen fehlte allerdings eine verbraucherfreundliche Veröffentlichung der Öko-Zertifizierungsbescheinigung, die Öko-Kontrollstellennummer oder sogar beides.
– Insgesamt 9 der 18 Restaurants, Cafés oder Bistros nahmen zum Zeitpunkt des Checks nicht am Öko-Kontrollverfahren teil, obwohl sie Bio-Lebensmittel anboten.
– In 8 Gaststätten wurden Lebensmittel trotz Kritik sechs weitere Monate als Bio-Lebensmittel deklariert und verkauft.
“Das Ergebnis ist enttäuschend”, meint Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. “Es drängt sich der Verdacht auf, dass einige Gastronomen in der Bio-Stadt Hamburg etwas verbergen wollen und sich daher dem Kontrollsystem entziehen.” Gäste müssten sich jedoch darauf verlassen können, dass Gerichte, die mit Bio oder Öko beworben werden, auch tatsächlich die Vorschriften erfüllten. Ansonsten könnte eine als Bio ausgelobte Suppe auch konventionelle Zutaten enthalten, oder konventionelle Gerichte würden generell als teurere Bio-Speisen angeboten.
“Offenbar empfinden viele Gastronomen die Bio-Kontrolle mit dem vorgeschriebenen Prüfen von Lieferscheinen, Rechnungen oder Etiketten als eine bürokratische Überregulierung oder als einen unangemessenen Eingriff in die unternehmerische Freiheit”, so Schwartau. Andere sähen den “kleinen Verstoß” als Kavaliersdelikt an. Die Verbraucherschützerin sieht in der Bio-Auslobung hingegen eine Vertrauenseigenschaft, die belegt werden muss. “Kontrollen und Transparenz sind unerlässlich für den Verbraucherschutz und für gleiche Wettbewerbsbedingungen unter Gastronomen.”
Verbraucher, die beim Essen in Gaststätten in Sachen Bio auf Nummer sicher gehen wollen, sollten nach der Öko-Kontrollstellennummer und der Öko-Zertifizierungsbescheinigung fragen. Auch über die Internetseite www.oeko-kontrollstellen.de lässt sich überprüfen, ob ein Betrieb seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist oder nicht.
Eine ausführliche Liste mit den untersuchten Lokalen, Informationen zur jeweiligen Bio-Auslobung und zur Öko-Zertifizierung hat die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite unter www.vzhh.de veröffentlicht.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg e.V.