Deutsche Umwelthilfe fordert Verbot von irreführender Werbung mit „Klimaneutralität“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von den Mitgliedern des EU-Trilogs bei der Abstimmung zur „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel“ am kommenden Dienstag ein klares Votum gegen Greenwashing mit vermeintlicher „Klimaneutralität“. Zuvor hatten sowohl die EU-Kommission als auch der Rat der EU Vorschläge vorgelegt, die nach Ansicht der DUH nicht weit genug gehen.
Das Parlament sieht hingegen ein generelles Verbot von Klimaneutralitäts-Claims vor, die auf der Kompensation von Emissionen beruhen. Die DUH ruft die Trilog-Parteien auf, für diesen ambitionierten Vorschlag des EU-Parlaments zu stimmen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen weiterhin ihre CO2-Emissionen für ein paar Cent mit fragwürdigen Klimaschutz-Zertifikaten auf dem Papier zu ‚kompensieren‘ und frech ihre Produkte damit als klimaneutral zu bewerben. Irreführende Werbeaussagen wie ‚klimaneutral‘, ‚klimapositiv‘ oder ‚CO2-neutral‘ suggerieren, Verbraucherinnen und Verbraucher könnten ohne schädliche Klimaauswirkungen konsumieren – obwohl die Kompensationsprojekte ihr Versprechen eines vollständigen Ausgleichs der Emissionen oft nicht halten können. Hier darf sich die EU nicht von den fadenscheinigen Argumenten der Wirtschaftslobby täuschen lassen, sondern muss sich für echten Verbraucherschutz einsetzen. Der Verbraucherbetrug mit angeblich klimaneutralen Produkten schadet dem Klimaschutz. Die bisher von der DUH vor nationalen Gerichten verhandelten Fälle wie gegen TotalEnergies und dm hat die DUH gewonnen.“
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung der DUH: „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert auf umwelt- und klimaverträglichen Konsum. Das haben Unternehmen erkannt und bewerben ihre Produkte zunehmend als ‚klimaneutral‘. Mit großer Sorge beobachten wir die zunehmende irreführende und falsche Werbung, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern verzerrte und unvollständige Informationen über die tatsächlichen Klima- und Umweltauswirkungen von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen liefert. Die EU hat nun Gelegenheit, dieses Greenwashing zu unterbinden, indem sie den Vorschlag des Parlaments annimmt.“
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat in den letzten Monaten zwei Vorhaben zur Eindämmung zunehmenden Greenwashings auf den Weg gebracht. Über die Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen“ entscheidet der Trilog abschließend am kommenden Dienstag. Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation“ – auch „Green Claims Directive“ genannt, befindet sich derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung und wird demnächst in den EU-Gremien verhandelt.
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe