NABU-Kommentierung zum Klimaschutzstärkungsgesetz
In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen das neue Klimaschutzstärkungsgesetz in der 2. Lesung endgültig beschließen. Nach Auffassung des NABU sind die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen vollkommen unzureichend, um die grundsätzlich ambitionierten Ziele zu erreichen. Auch die in letzter Minute ergänzte Solardachpflicht für bestehende öffentliche Gebäude kann diese Diskrepanz nicht ausgleichen.
Dazu Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg:
„Die technischen Maßnahmen im Gesetz sind gut und richtig, aber auch kein großer Wurf. Der Inhalt dieses Gesetzes zeichnet ein Bild von dem, was möglich ist, aber nicht von dem, was nötig ist. Wir brauchen eine groß angelegte Renaturierung unserer Umwelt und einen sofortigen Stopp der Inanspruchnahme von Naturflächen. Das wäre der beste und wirksamste Klimaschutz, der auch dem Schwund von Arten und Lebensräumen Rechnung trägt. Dieser Aspekt fehlt nicht nur im Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen, sondern findet sich leider auch nicht in den Anträgen der Opposition zum Gesetz. Und er ist nach wie vor nicht in den Köpfen derjenigen angekommen, die für politische Meinungsbildung verantwortlich sind. Für die Tatsache, dass der Schutz von Klima und Natur Hand in Hand gehen, fehlt auf der politischen Ebene komplett das Bewusstsein. Ändert sich das nicht, ändert sich auch nichts Grundlegendes am Problem.“
Pressemitteilung NABU Hamburg
Foto: Landschaftsschutzgebiete dürfen nicht weiter Bauerwartungsland sein und müssen besser geschützt werden vor einer Stadtplanung, die in der Nachkriegszeit entworfen wurde: Die meisten Baustufenpläne in Hamburg stammen aus dieser Zeit und weisen Bauflächen aus, die heute Landschaftsschutzgebiete sind. Wie unten im Baustufenplan Bergstedt (Grafik bitte anklicken). (wuz)