Bürgerschaftsreferendum: Appell an die Bürgerschaft

Manchmal muss nur an ein paar kleinen Stellschrauben Mehr Demokratie HHgedreht werden, und schon ist ein nach außen wunderbar verkäufliches Projekt ins Gegenteil verkehrt. Dann wird, um beim aktuellen Beispiel der Verfassungsänderung in Sachen Olympia zu bleiben, aus einem Mehr an Demokratie klammheimlich eine Blockade von Volksinitiativen, deren Themen den Mehrheitsparteien nicht in den Kram passen.

 

So etwa stellt sich für den Verein „Mehr Demokratie“ der Entwurf dar, der ganz allgemein Bürgerschaftsreferenden in der Verfassung verankern soll. „Auch wenn SPD, Grüne und CDU im Verbund mit der AfD jetzt versuchen, in einem Ausführungsgesetz zu mildern, was sie im Verfassungsentwurf festgezurrt haben und nicht ändern wollen – das wird bloß ein einfaches Gesetz, das bei Bedarf jederzeit durch einfache Mehrheit zurück genommen werden kann“, so Mehr-Demokratie-Sprecher Manfred Brandt. Im Kern bleibt es dabei: Die Bürgerschaft besetzt ein Thema ohne konkreten Vorschlag und neue oder noch laufende Volksinitiativen sind nicht mehr zulässig, sobald die Bürgerschaft ihren Beschluss gefasst hat. „Die im geplanten Ausführungsgesetz enthaltenen Regelungen können in der Kürze der Zeit nicht seriös darauf hin beurteilt werden, in wieweit sie vereinbar sind mit der Verfassungsänderung, die sie umsetzen sollen“, so Brandt: „Das sieht nach gesetzgeberischem Murks aus. Selbst Juristen, die in der Sache einigermaßen drin stecken, werden damit ihre Schwierigkeiten haben.“ Er meint: „Was ist das für eine Verfassungsänderung, die noch am Tag ihrer Verabschiedung durch ihr Ausführungsgesetz geheilt werden soll? Völlig unabhängig von der Frage, ob das überhaupt möglich ist, vom Inhalt der Verfassungsänderung und der Art und Weise, wie sie zustande kommt: So gehen seriöse Demokraten nicht mit einer Verfassung um. Dieses Gestümper, das im Schweinsgalopp im Schatten der Olympia-Bewerbung durchgezogen wird, beschädigt auch die Bewerbung. Es ist ein olympischer Schlag ins Gesicht der Demokratie, eine Einschränkung unserer Bürgerrechte. Wo sind wir eigentlich?“

Mehr Demokratie hat einen eigenen Entwurf für ein Olympia-Referendum („Lex Olympia“) entwickelt, der eine faire und zeitgerechte Abstimmung über die Olympiabewerbung zulässt. Er folgt der Empfehlung der Experten, die im Verfassungsausschuss dazu angehört wurden.

Unser Apell an die Bürgerschaft:

„Halten Sie inne! Führen Sie das Olympiareferendum als Einzelfallentscheidung durch, wie es die Verfassungsexperten empfohlen haben. Lassen Sie uns danach in aller Ruhe über die Einführung eines allgemeinen Bürgerschaftsreferendums diskutieren. Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht. Sie haben einen Vorschlag gemacht. Lassen Sie uns beide Vorschläge dem Volk zur Abstimmung vorlegen. In der Verfassung gibt es dazu bereits ein Verfahren.“

Manfred Brandt: „Die Zeit dafür reicht allemal – vor allem, nachdem sich immer deutlicher herausstellt, dass der angebliche Zeitdruck weder vom DOSB noch vom IOC ausgeht, sondern eine rein Hamburger Erfindung ist.“

Mittlerweile haben bereits 23.000 Unterstützer auf der Internetplattform www.change.org/rettet-den-volksentscheid die Petition zum Thema Bürgerschaftsreferendum in Hamburg unterschrieben. Die Petition läuft seit einer Woche.

Zwei neue Volksinitiativen am Start

Der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“, dem neben dem Verein Mehr Demokratie verschiedene Bürgerinitiativen angehören. wird noch vor der zweiten Lesung der Verfassungsänderung zwei Volksinitiativen nach altem Recht anmelden. Mit diesem Verfassungszusatz will die Bürgerschaft Referenden, also Volksabstimmungen von oben, in Hamburg einführen.

Mit der Initiative „Lex Olympia“ wird der Bürgerschaft und den Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs ein Verfahren vorgeschlagen, mit dem zeitgerecht und fair eine Volksabstimmung über die Bewerbung Hamburgs für die olympischen und paraolympischen Spiele durchgeführt werden kann. Dieses Sonderverfahren würde auch die Olympia-Abstimmung nicht mit dem derzeitigen Streit über die Einführung genereller Referenden belasten.

Mit der zweiten Initiative „Rettet den Volksentscheid“ sollen in Zukunft Änderungen der Verfassung und zum Wahlrecht sowie Gesetze zu Volksabstimmungsverfahren nur mit Zustimmung des Volkes erfolgen. Das derzeitige Hauruckverfahren zur Verfassungsänderung im Windschatten der Olympiabewerbung zeigt, wie notwendig es ist, für grundlegende Veränderungen das Volk nicht außen vor zu lassen. Außerdem soll in diesem Zusammenhang ein Parlamentsreferendum eingeführt werden, das die Bürgerinnen und Bürger und die Opposition nicht ausschließt, sondern zu Gegenvorlagen einlädt. „Es geht im Wesentlichen darum, Missbrauch durch Machtvorsprung vorzubeugen und durch Meinungsvielfalt in der Öffentlichkeit die Diskussionsgrundlage sicherzustellen, die für sachgerechte Abstimmungen nötig ist“, so Mehr-Demokratie-Sprecher Manfred Brandt. „Die Vorlage der Bürgerschaft wird der Öffentlichkeit als ein Mehr an Demokratie verkauft. In Wirklichkeit geht es darum, Parlament und Senat die Regie über Volksabstimmungen aller Art zu übertragen. Das ist nicht mehr Demokratie, das ist weniger Demokratie.“
Pressemitteilungen Mehr Demokratie e.V.

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