16 Landeslisten zur Bürgerschaftswahl zugelassen
Der Landeswahlausschuss hat heute, am 30. Dezember 2024, die Landeslisten von 15 Parteien und einer Wählervereinigung zur Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 2. März 2025 zugelassen. Das gab Landeswahlleiter Oliver Rudolf im Anschluss an die Sitzung bekannt.
Zugelassen wurden folgende Landeslisten (alphabetische Reihenfolge):
Alternative für Deutschland (AfD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch-Hamburg (DAVA-Hamburg)
Die Linke (Die Linke)
Die Wahl für Frieden und soziale Gerechtigkeit (DieWahl – WFG)
Freie Demokratische Partei (FDP)
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands, Landesverband Hamburg (NPD)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Volt Deutschland (Volt)
Folgende Wahlvorschläge haben die formalen Anforderungen nicht erfüllt und wurden zurückgewiesen:
Mehr Freiheit Hamburg (Mehr Freiheit HH)
MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Am Vormittag haben auch die Bezirkswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlkreislisten entschieden. Gegen die Entscheidung eines Bezirkswahlausschusses kann die Vertrauensperson eines abgelehnten Wahlvorschlags, im Übrigen auch die Bezirkswahlleitung oder die Landeswahlleitung Beschwerde beim Landeswahlausschuss einlegen. Die Beschwerdefrist endet am 3. Januar 2025, 16:00 Uhr. Für den Fall einer Beschwerde entscheidet der Landeswahlausschuss am 6. Januar 2025. Anschließend stehen die Stimmzettel fest.
Nächster Schritt ist die Festlegung der Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und Wahlkreislisten auf den jeweiligen Stimmzetteln. Die Reihenfolge der Landeslisten richtet sich nach der Anzahl aller Kandidierenden der jeweiligen Partei/Wählervereinigung auf ihren Wahlkreislisten, begrenzt durch die jeweilige Sitzzahl des Wahlkreises. Bei gleicher Anzahl entscheidet die Anzahl der Gesamtstimmen (Landesliste) bei der Bürgerschaftswahl 2020, nachfolgend die alphabetische Reihenfolge der Namen der Partei/Wählervereinigung. Die Reihenfolge der Wahlkreislisten im jeweiligen Wahlkreis richtet sich nach der Anzahl der Kandidierenden auf ihrer Wahlkreisliste, begrenzt durch die Anzahl der Sitze in dem Wahlkreis. Bei gleicher Anzahl entscheidet die Anzahl der Gesamtstimmen (Landesliste) bei der Bürgerschaftswahl 2020, nachfolgend die alphabetische Reihenfolge der Namen der Partei/Wählervereinigung bzw. Kennwörter.
Die Landeslisten und die Wahlkreislisten sowie die Muster-Stimmzettel werden ab dem 6. Januar 2025 im Internetauftritt des Landeswahlamts unter www.hamburg.de/buergerschaftswahl veröffentlicht. Parallel beginnt der Druck der Stimmzettel. Alle 18 Stimmzettel-Sorten (1 Landeslisten-Stimmzettel und 17 Wahlkreislisten-Stimmzettel) müssen vorliegen, wenn ab dem 21. Januar 2025 die Ausgabe der Briefwahlunterlagen zur Bürgerschaftswahl beginnt.
Pressemitteilung Behörde für Inneres und Sport