Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt
In den kommenden Tagen erhalten Hamburgerinnen und Hamburger die Benachrichtigungskarten für die Wahlen zum Deutschen Bundestag (Versand startet am 21. Januar 2025) und zur Hamburgischen Bürgerschaft (Versand startet am 23. Januar 2025). Diese getrennten Wahlereignisse haben unterschiedliche Regeln, da es sich um eine vorgezogene Wahl (Bundestag; verkürzte Fristen) und eine reguläre Wahl (Bürgerschaft) handelt.
Für beide Wahlen werden jeweils rund 1,3 Mio. Briefe (1.291.529 zur Bundestagswahl und 1.318.101 zur Bürgerschaftswahl) verschickt.
Landeswahlleiter Oliver Rudolf: „Der Countdown zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und zur Bürgerschaftswahl eine Woche später am 2. März 2025 beginnt. Erfüllen Sie Demokratie mit Leben, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, nehmen Sie die Einladungen zu Bundestagswahl und Bürgerschaftswahl an. Mit den Wahlbenachrichtigungen erhalten die Wahlberechtigten alle wichtigen Informationen zur Wahl, ihrem Wahllokal und der Briefwahl. Die vorgezogene Bundestagswahl allerdings macht eine Briefwahl nur innerhalb von gut zwei Wochen vor dem Wahltag möglich. Hier bittet die Landeswahlleitung alle Wählerinnen und Wähler darum, sehr gründlich zu prüfen, ob die ausgefüllten Stimmenzettel auch wirklich fristgerecht bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingehen.“
Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl
Die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl wird ab Dienstag, 21. Januar 2025 verschickt und enthält den wichtigen Kartenabschnitt mit den Informationen zum Wahllokal. Dieser Abschnitt muss am Wahltag (23. Februar 2025) in das Wahllokal mitgebracht werden.
Die Briefwahl ist ein zusätzliches Angebot neben der Urnenwahl am Wahlsonntag. Wer sich für eine Briefwahl entscheidet, findet in der Wahlbenachrichtigung einen QR-Code zum Online-Dienst www.briefwahl-bund.hamburg.de, der ab dem 20. Januar 2025 erreichbar ist. Dort können die Briefwahlunterlagen bequem beantragt werden.
Wichtig: Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025 erfolgen. Grund hierfür ist, dass die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn abschließend über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden ist. Dies erfolgt am 30. Januar 2025. Danach gehen die Stimmzettel in Druck.
Der Wahlbrief (mit dem ausgefüllten Stimmzettel) muss bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag (23. Februar 2025) bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingehen. Dies liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. Die Deutsche Post ist auf die Durchführung der Briefwahlen vorbereitet.
Katharina Putz, Deutsche Post und DHL Niederlassungsleiterin Hamburg: „Als Deutsche Post sehen wir uns bei der Briefwahl-Logistik in besonderer Verantwortung. Wir sind in einer guten Personalsituation, zusätzliche Ressourcen stehen bereit, unsere Beschäftigten wissen um die Bedeutung der Briefwahl und die betrieblichen Prozesse sind eingespielt. Wir sind daher überzeugt, dass wir die wahlbezogenen Sendungen in Hamburg sowie deutschlandweit sicher und zuverlässig transportieren werden.“
Wahlbenachrichtigung zur Bürgerschaftswahl
Die Wahlbenachrichtigung zur Bürgerschaftswahl wird ab Donnerstag, 23. Januar 2025 verschickt und enthält neben den Informationen zum Wahllokal und einem Briefwahl-Antrag auch ein Musterstimmzettel-Heft. Mit Hilfe des Musterstimmzettels können sich die Wahlberechtigten bereits frühzeitig mit dem Wahlangebot vertraut machen und auf ihre Stimmabgabe vorbereiten. Der Kartenabschnitt mit Informationen zum Wahllokal muss am Wahltag (2. März 2025) in das Wahllokal mitgebracht werden.
Der Wahlbenachrichtigung zur Bürgerschaftswahl liegt ein QR-Code bei zum Online-Dienst www.briefwahl.hamburg.de, der bereits ab dem 20. Januar 2025 verfügbar ist. Der Versand und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen zur Bürgerschaftswahl beginnt mit der Öffnung der Wahldienststellen am 21. Januar 2025. Da der Bürgerschaftswahltermin lange feststeht, können die Stimmzettel unmittelbar ab Zustellung der Wahlbenachrichtigung auch ausgegeben werden.
Auch bei der Bürgerschaftswahl gilt, dass der Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln rechtzeitig bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag (2. März 2025) bei der zuständigen Bezirkswahlleitung eingehen muss.
Eine komplexe Wahlvorbereitung erfordert immer auch zielgerichtete Anpassungen: Bei einem im Musterstimmzettelheft abgedruckten Landeslistenstimmzettel einer Partei ist die Berufsbezeichnung einer Person unrichtig gedruckt worden. Um keine Kandidatin und keinen Kandidaten hervorzuheben, wird auf eine Namensnennung verzichtet. Den betroffenen Wahlbenachrichtigungen wird ein korrigiertes Austauschblatt beigefügt. Die endgültigen Stimmzettel, mit denen gewählt wird, sind nicht betroffen.
Pressemitteilung Behörde für Inneres und Sport
Siehe auch: /buergerschaftswahl-am-2-maerz-2025-2/