Corona-Krise bringt nur Verschnaufpause / BUND fordert Koalitionäre zur Rücknahme der Revision auf
Der BUND Hamburg hat heute bei der zuständigen Umweltbehörde für Umwelt und Energie (BUE) einen Antrag auf eine umfassende Überarbeitung des Luftreinhalteplans eingereicht. Dieser soll laut Ankündigung des Senats nach dem erfolgreich vom BUND Hamburg erstrittenen Urteil zur Luftreinhaltung (OVG Hamburg, Az. 1 E 23/18) lediglich in Bezug auf vier Straßen angepasst werden.
Zusätzlich fordert der BUND die Koalitionäre auf, den unsinnigen Rechtsstreit beizulegen und die beantragte Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück zu nehmen. „Der Senat will sich fachlich einen schlanken Fuß machen und vergeudet offenbar lieber Zeit und Geld mit einem Revisionsverfahren. Es ist jetzt der Zeitpunkt, in den Koalitionsverhandlungen das Ende des Rechtstreits zu vereinbaren und einen klaren Fahrplan für bessere Luft in Hamburg aufzustellen. Wir erwarten, dass Anfang 2021 die seit zehn Jahren geltenden Grenzwerte für Stickoxide endlich eingehalten werden“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
An dieser Verpflichtung ändern auch die aktuell niedrigeren Belastungen mit Stickoxiden nichts. Der Verkehr in Hamburgs Straßen habe zwar während der Coronakrise zeitweise um bis zu 35 % abgenommen. Es stehe aber zu befürchten, dass mit der beginnenden Lockerung wieder die alten Belastungswerte erreicht oder sogar übertroffen werden. Die Stadt käme daher um weitergehende Maßnahmen wie Tempolimits, eine verstärkte Parkraumbewirtschaftung und Durchfahrverbote nicht herum. „Die Werte in der Coronakrise sind eine Momentaufnahme. Die Stadt muss gewährleisten, dass die Gesundheit der Anwohner an belasteten Straßen dauerhaft geschützt wird. Die Fachbehörden müssen sich umgehend an die Arbeit machen“, so Manfred Braasch.
Zum Hintergrund
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) hat die Stadt Hamburg Ende November 2019 verurteilt (Az. 1 E 23/18), einen neuen Luftreinhalteplan „unverzüglich“ zu erstellen und schnellstmöglich für die Einhaltung der Grenzwerte zu sorgen. Das Gericht hatte dabei u.a. klargestellt, dass ein Verzicht auf Dieseldurchfahrverbote an der Habichtstraße rechtswidrig gewesen ist und eine umfassende Überarbeitung des Luftreinhalteplans innerhalb eines Jahres angemahnt. Gegen dieses Urteil – nach 2014 schon die zweite Verurteilung Hamburgs wegen Missachtung der rechtlichen Vorgaben – hatte die Stadt Hamburg überraschend Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Der gleitende Jahresmittelwert für Stickoxide liegt an der Habichtstraße trotz erster Maßnahmen derzeit bei 46 µg/m³ und damit weiterhin über dem Grenzwert.
Pressemitteilung BUND HH