Nachbesserung Hamburger Luftreinhalteplan: Umweltbehörde äußerst sich bis zum 20. Juli 2018
Die Umweltbehörde Hamburg (BUE) hat dem BUND Hamburg aktuell mitgeteilt, dass über den Antrag des Umweltverbandes auf Nachbesserung des aktuellen Luftreinhalteplans bis zum 20. Juli 2018 entschieden wird. Ursprünglich hatte der BUND eine Frist bis heute (06. Juli 2018) gesetzt und eine Klage angekündigt, sollte die BUE den Luftreinhalteplan nicht überarbeiten.
Eine solche Überarbeitung ist aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 7 C 26.16 und 7 C 30.17) zu Diesel-Verkehrsverboten notwendig, da Hamburg sogenannte zonale Durchfahrtsverbote unzulässigerweise nicht geprüft hat. „Wir sind sehr gespannt auf die Antwort der Umweltbehörde und hoffen, dass die zusätzliche Zeit genutzt wird, um eine Klage zu vermeiden. Die Belastung mit Stickoxiden ist weiterhin deutlich zu hoch, das hat auch die aktuelle Auswertung des ersten Halbjahres 2018 gezeigt. Daher halten wir großflächige Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge für unvermeidbar, die spätestens Anfang 2019 eingerichtet werden müssen“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Derzeit sichert der Luftreinhalteplan die Einhaltung der Grenzwerte in ganz Hamburg erst im Jahr 2025 zu. Die deutschen Gerichte und auch die EU-Kommission geben im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor, dass die Grenzwerte spätestens 2020 und damit zehn Jahre nach Einführung eingehalten werden müssen.
Pressemitteilung BUND HH
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