BUND hält Planungen zur A26 Ost für rechtswidrig

Stellungnahmefrist im Planfeststellungsverfahren des ersten Bauabschnittes zu Ende/ BUND Hamburg sieht gravierende Mängel in den Planunterlagen.

 

Zum Ende des Beteiligungszeitraumes für den ersten Planfeststellungsabschnitt der Autobahn A26 Ost fordert der BUND Hamburg die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) auf, die Planungen einzustellen und prüft rechtliche Schritte gegen den Autobahnbau. „Der Bau neuer Autobahnen ist vor dem Hintergrund der sich drastisch zuspitzenden Klimakrise nicht verantwortbar und widerspricht den Zielen der dringend erforderlichen Verkehrswende“, kritisiert Lucas Schäfer, Geschäftsführer des BUND Hamburg.

Nach Auffassung des BUND ist auch der Bedarf für den Bau der A26 Ost nicht belegt.“ Die Planunterlagen rechnen mit veralteten Zahlen bezüglich der Hafenentwicklung und der Verkehrsprognosen. Alternativen wie die Ertüchtigung der Hafenhauptroute oder die Verlagerung von Verkehr auf die Schiene wurden nicht geprüft. Auf dieser Basis eine Entscheidung über ein Vorhaben mit derart dramatischen ökonomischen und ökologischen Konsequenzen zu treffen, ist mehr als unverantwortlich“, so Schäfer.

Aufgrund gravierender Mängel seien die Planunterlagen unvereinbar mit geltendem Recht. So fehle unter anderem eine Berechnung der Treibhausgasemissionen, die über den gesamten Lebenszyklus anfallen. So sehen es das Klimaschutzgesetz und Art. 20a Grundgesetz vor. Auch der Hamburger Klimabeirat hat dies zuletzt eingefordert.

Die geplante Unterteilung des Vorhabens in drei Abschnitte zweifelt der BUND in seiner Rechtmäßigkeit an, da das Vorhaben nur in Gänze überhaupt eine Verkehrsfunktion erfüllen könne. Die in den Planunterlagen zugrunde gelegten Verkehrsprognosen beziehen sich deshalb auch auf das gesamte Vorhaben. „Die Unterteilung in drei Unterabschnitte ist deshalb ein methodischer Fehler und wurde offensichtlich gewählt, um den im Bereich Wilhelmsburg zu erwartenden Konflikten schon im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen“, so Schäfer.

Ein vom BUND im vergangenen Jahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bundesverkehrswegeplan 2030 verfassungswidrig und nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Er könne deshalb nicht zur Rechtfertigung des Vorhabens A26 Ost herangezogen werden.

Sollte der Senat weiter an den Planungen festhalten, verspiele Hamburg die Chance auf eine echte Verkehrswende und damit die Möglichkeit, seine Klimaziele im Sektor Verkehr einzuhalten. „Uns läuft die Zeit davon, Hamburg kann sich keinen neuen Klima-Killer leisten!“, warnt der BUND-Geschäftsführer. Der BUND will deshalb alle Möglichkeiten prüfen, um juristisch gegen das Vorhaben vorzugehen“, so Schäfer.

Pressemitteilung BUND Hamburg


Klimaschutzgesetz missachtet – Autobahnplanung muss gestoppt werden

NABU Hamburg reicht Stellungnahme zu A26 Ost ein // Forderung nach Klima-Check und bundesweitem Fernstraßen-Moratorium

Der NABU Hamburg reicht heute gemeinsam mit dem BUND Hamburg über die Hamburger Anwaltskanzlei MohrPartner fristgerecht eine Stellungnahme im Planänderungsverfahren der A26 Ost ein. Die fast 100 Seiten umfassende Stellungnahme listet erneut sämtliche Verfehlungen in der Autobahnplanung für den Abschnitt 6a bei Moorburg auf, die auch durch die Planänderungen nicht beseitigt werden konnten. Angesichts der veränderten Rechtsprechung zum Klimaschutz durch das Bundesverfassungsgericht erhält der Aspekt baubedingter CO2-Emissionen bei diesem extrem betonintensiven Projekt eine zentrale argumentative Bedeutung. Besonders verheerend ist nach Auffassung des NABU, dass genau diese baubedingten CO2-Emissionen nicht bilanziert wurden, obwohl durch den Vorhabenträger fälschlicherweise behauptet wird, dass dies geschehen sei. Im Angesicht der Klimakatastrophe fordert der NABU eine Pause für den Autobahnbau.

„In der Antarktis wurden vergangene Woche Temperaturen gemessen, die mehr als 30 Grad Celsius über den Normalwerten liegen und wir müssen hier ernsthaft darüber diskutieren, ob in Hamburg noch eine massiv CO2-intensive Autobahn gebaut werden sollen. Jedes Gramm CO2 heizt die Klimakatastrophe weiter an. Statt rücksichtslos immer mehr zu bauen, müssen wir endlich sparen. Dass angesichts der neuen Rechtslage die erheblichen baubedingten Emissionen in den Planungsunterlagen unterschlagen werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen muss sich der Hamburger Senat gegenüber dem Bund dafür stark machen, diesem klimaschädlichen Projekt endlich ein Ende zu setzen“, fordert Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg. Mit der machbaren und kostengünstigeren Ertüchtigung des Veddeler Damms inklusive des ohnehin geplanten Neubaus der Köhlbrandquerung gibt es eine vernünftige Alternative in unmittelbarer Entfernung.

Insbesondere Straßenbau-Emissionen können – anders als bei neuer Schieneninfrastruktur – durch den späteren Betrieb niemals zurückgezahlt werden: Straßenbau geht immer mit einer netto Erhöhung der absoluten Emissionen einher. Wenn wir die Klimakatastrophe wirklich ernst nehmen, dann müssen daher natürlich nicht nur in Hamburg die Straßenbauplanungen ruhen, sondern in ganz Deutschland.

„Am Bau neuer Autobahnen festzuhalten, zeugt vom Unvermögen der Verantwortlichen, angemessen auf die Klimakrise zu reagieren. Die gesamte Verkehrsinfrastrukturplanung in Deutschland muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden, statt jetzt noch stur die Planungen vergangener Jahrzehnte abzuarbeiten. Der Bundesverkehrswegplan muss deshalb schnellstmöglich durch einen zeitgemäßen Ansatz ersetzt werden. Wir brauchen ein verkehrsträgerübergreifendes Wegenetz, das im Einklang mit den Zielen des Klima-, Arten- und Naturschutzes sowie der Flächenverbrauchsziele steht. Bundesverkehrsminister Wissing ist aufgerufen, die im Koalitionsvertrag verankerte Entwicklung eines Bundesmobilitätsplans 2040 als ein Kernprojekt seiner Amtszeit voranzutreiben“, sagt Daniel Rieger, Leiter Verkehrspolitik beim NABU Bundesverband.

Bis ein solcher Gesamtplan steht, dürfen auf keinen Fall weiter Tatsachen geschaffen werden. Im ersten Schritt braucht es daher ab sofort ein bundesweites Moratorium für den Fernstraßenbau. Alle Einzelprojekte müssen nach dem Vorbild Österreichs einem Klima-Check unterzogen werden und angesichts von knappen Kassen und fehlenden Planungskapazitäten brauchen wir eine klare Priorisierung der Vorhaben, die uns den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität ermöglichen. „Neue Straßenbauprojekte werden in den seltensten Fällen dazu gehören“, so Rieger.

Hintergrund:

Im Erläuterungsbericht der Planänderungsunterlagen wird auf Seite 166 behauptet, dass laut dem im Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030 beschriebenen Berechnungsansatz für Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen die THG-Emissionen einfließen, die „beim Bau der Straße und deren Betrieb/Unterhaltung“ entstehen. Diese Aussage ist falsch, denn gerade der Bau der Straße ist nicht mit einbezogen. Die spezifischen THG-Lebenszyklusemissionen bei der Straßeninfrastruktur beinhalten laut Methodenhandbuch (S. 160) „die mit den Ersatzinvestitionen, den Restinvestitionen, der Streckenunterhaltung und dem Betrieb der zu bewertenden Verkehrsprojekte verbundenen THG-Emissionen“. Eine Angabe in CO2-e/m² Straßenoberfläche und Jahr wäre sonst auch kaum sinnvoll. Die THG-Emissionen für den Bau fallen einmalig an.

In den Planänderungsunterlagen findet sich keine explizite Ermittlung der THG-Emissionen, die beim Bau der Autobahn anfallen. Das ist ein Verstoß gegen § 13 KSG, denn im Erläuterungsbericht steht auf Seite 163 sehr klar:

„Vor dem rechtlichen Hintergrund des § 13 KSG geht es also vor allem um eine Beurteilung, welche klimaschädlichen Treibhausgasemissionen mit einem Vorhaben verbunden sind und wie sich diese ggf. reduzieren lassen.“

Die THG-Emissionen, die aufgrund des Baus der A 26 entstehen, sind natürlich eindeutig mit dem Vorhaben verbunden. Sie werden aber nicht ermittelt.

Pressemitteilung NABU Hamburg

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