BUND: Ja zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur

Der Kuckuck fühlt sich nur da wohl, wo die Natur intakt ist

Entwurf der Bundesregierung enttäuschend
Zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG) und zur offiziellen Länder- und Verbändeanhörung erklärt Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Mit diesem Gesetz schützt die Regierung die Natur und unsere natürlichen Lebensgrundlagen nicht ausreichend. Dabei hätte es ein dringend benötigter Schritt für den Naturschutz sein können. Von dem als Gegenstück zum sogenannten Infrastrukturzukunftsgesetz geplanten Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur ist aber nicht mehr als Stückwerk übrig geblieben. Die Bundesregierung macht damit deutlich: Der Naturschutz ist für sie nur noch ein Anliegen zweiter Klasse.

Beschleunigungen beim Bau von Bundesstraßen und Autobahnen dürfen nicht auf Kosten unserer grün-blauen Lebensadern gehen. Doch genau das passiert: Ökosysteme werden geopfert, während Artensterben und Klimakrise sich verschärfen. Wir rufen Bund und Länder auf, sich für unsere natürliche Lebensgrundlage einzusetzen. Wenn jetzt nicht nachgebessert wird, dann werden wir einen hohen Preis für die Bau-Beschleunigung zahlen.

Wir brauchen ein ambitioniertes Gesetz, das Naturschutz endlich gleichberechtigt neben Wirtschaft und Verkehr stellt. Sonst bleibt am Ende nur eine Landschaft aus Beton und eine Gesellschaft, die ihre eigene Lebensgrundlage zerstört.“

Hintergrund:
Während überall in Deutschland neue Autobahnen, Bundesstraßen und Bauprojekte Vorfahrt unter anderem durch das Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz bekommen, die die Natur ungebremst zerstören und zerschneiden dürfen, wird zu wenig dafür getan diese Eingriffe in unsere natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend wieder auszugleichen.

Unsere Wälder, Wiesen und Flüsse dürfen kein Verhandlungsgegenstand sein, sondern sind ein Grundrecht für uns und zukünftige Generationen. Der BUND fordert:

-Eine wirkliche Stärkung der natürlichen Infrastruktur sowie die effektive Verwendung von Fördermitteln und Mitteln aus der Ersatzgeldzahlung für einen landesweiten Biotopverbund.
-Eine ortsnahe Kompensation im betroffenen Naturraum.
-Unterstützung der Bundesländer für die Bewältigung der ökologischen Belastungen durch das Infrastrukturzukunftsgesetz.

Pressemitteilung BUND (8.7.)


„Gegengewicht zum Infrastrukturzukunftsgesetz dringend notwendig“: Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen im Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die Stärkung der Natürlichen Infrastruktur für dringend geboten, kritisiert den gleichnamigen Gesetzentwurf aber als unzureichend. Anstatt Wäldern, Mooren, Flussauen und Schutzgebieten bei politischen Entscheidungen mehr Gewicht zu geben, werden vorgesehene Schutzverbesserungen durch zahlreiche Ausnahmen wieder abgeschwächt. Hinzu kommt: Nach monatelanger Abstimmung zwischen den Ressorts der Bundesregierung wurde Ländern und Verbänden eine Frist zur Stellungnahme von gerade einmal 2,5 Tagen eingeräumt.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:

„Deutschland braucht nicht nur Straßen, Brücken und Schienen, sondern auch intakte Wälder, Moore und Flussauen. Sie speichern Wasser, schützen Menschen vor Hitze, Dürren und Überschwemmungen und sind damit zentrale Infrastruktur in der Klimakrise. Nach dem Infrastrukturzukunftsgesetz, mit dem neue Autobahnen ohne Rücksicht auf Verluste durch Moore und Wälder gebaut werden dürfen, braucht es jetzt ein echtes Gegengewicht für Natur- und Klimaschutz. Wenn die Bundesregierung das überragende öffentliche Interesse für Naturflächen zwar endlich einführt, aber nur für wenige strenge Schutzgebietskategorien, und dies noch im selben Atemzug mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen durchlöchert, hat sie nichts verstanden. Das zeigt auch die unangemessen kurze Frist zur Verbändebeteiligung. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesetz so nachzuschärfen, dass es seinen Namen auch verdient.“

Pressemitteilung DUH (9.7.)

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