Einem jetzt bekanntgewordenen Gesetz
entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) zufolge werden 2027 in Deutschland rund 200 Millionen Euro zusätzliche EU-Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zur Verfügung stehen. Rund 90 Prozent dieser Mittel soll in eine einmalige Erhöhung der pauschale Flächenprämie fließen. Nur das absolute Minimum von 20 Millionen Euro soll hingehen in die bereits bestehenden Öko-Regelungen investiert werden.
An der Streichung der zusätzlichen Öko-Regelungen für die Weidehaltung und den Biopverbund soll trotz der nun bereitstehenden Mittel offenbar festgehalten werden.
Dazu erklärt NABU-Agrarexperte Phillip Brändle: „Agrarminister Alois Rainer verteilt einmal mehr kurzsichtige Steuergeldgeschenke, statt die zusätzlichen Mittel gezielt für eine zukunftsfeste Landwirtschaft einzusetzen. So verspielt er den gesellschaftlichen Rückhalt für Agrarsubventionen und schwächt die Betriebe langfristig.“
Besonders unverständlich ist für den NABU, dass die zusätzlichen Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbund weiterhin gestrichen werden sollen. „Viele Betriebe warten seit Jahren auf diese Maßnahmen. Begründet wurde die Verzögerung immer wieder mit fehlenden Mitteln. Jetzt ist das Geld da und trotzdem werden die Öko-Regelungen gestrichen. Das ist weder fachlich noch politisch nachvollziehbar.“
Zudem sieht der Gesetzentwurf offenbar keine Regelung zur nationalen Umsetzung der kürzlich ebenfalls neu geschaffenen Möglichkeit für EU-Hilfen zum Ausgleich hoher Düngemittelpreise vor. Diese werden sich in Deutschland voraussichtlich auf rund 60 Millionen Euro belaufen. Bisherige Informationen nach liegt die Vermutung nahe, dass diese ebenfalls in Form einer Anhebung der pauschalen Flächenprämien ausbezahlt werden sollen, zusätzlich zu den oben genannten Mitteln der bisherigen Umschichtung.
Brändle abschließend: „Die zusätzlichen EU-Mittel müssen genutzt werden, um Landwirtschaft krisenfester und zukunftsfähiger zu machen. Pauschale Flächenprämien lösen weder die wirtschaftlichen noch die ökologischen Herausforderungen der Betriebe. Statt immer neue Gießkannenprogramme aufzulegen, braucht es gezielte Anreize für Klima-, Natur- und Ressourcenschutz.“
Zum Hintergrund:
In der laufenden GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 werden jährlich Mittel aus den Direktzahlungen der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet und stehen dort im Folgejahr für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie die Förderung des Ökolandbaus in den Bundesländern zur Verfügung. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK). Für das Jahr 2027 wurden auf diese Weise rund 737 Millionen Euro aus dem Budget 2026 bereitgestellt.
Da die EU-Verordnung für die laufende Förderperiode eine Umschichtung im letzten GAP-Jahr bisher nicht zuließ, enthielt das GAP-Direktzahlungen-Gesetz bislang keine Regelung für das Jahr 2027. Die rund 737 Millionen Euro wären deshalb vollständig in der 1. Säule verblieben und hätten das Budget für die Direktzahlungen 2027 entsprechend erhöht.
Auf Grundlage einer neuen EU-Regelung sieht der Gesetzentwurf des BMLEH nun vor, die Direktzahlungen 2027 um rund 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die verbleibenden rund 500 Millionen Euro sollen dem Gesetzentwurf zufolge in das Budget der nächsten Förderperiode ab 2028 verschoben werden. Allerdings ist nicht sichergestellt, dass diese Mittel dort tatsächlich wieder für Agrarumwelt-, Klima- und Naturschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Aus Sicht des NABU entzieht der Gesetzentwurf dem Agrarnaturschutz damit faktisch Mittel, ohne ihre zweckgebundene Verwendung in der kommenden Förderperiode zu gewährleisten.
Pressemitteilung NABU