Deutsche Umwelthilfe fordert Bundespräsidenten Steinmeier auf, dem heute vom Bundesrat entkernten und verfassungswidrigen Klimaschutzgesetz die Unterschrift zu verweigern
Nach der heutigen Entscheidung des Bundesrats, das entkernte Klimaschutzgesetz passieren zu lassen, folgt als nächster Schritt die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Frank-Walter Steinmeier auf, die Unterschrift zu verweigern.
Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hat die Verfassungsverstöße dokumentiert – in einem achtzehnseitigen Schreiben an den Bundespräsidenten vom Juristen Prof. Dr. Remo Klinger, der bereits den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021 miterstritten hat.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Das entkernte Klimaschutzgesetz ist unvereinbar mit dem historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Es fehlen verbindliche Sektorziele und ein Emissionsminderungspfad. Dies alles nur, um Porsche-Minister Wissing konkrete Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein Ende der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen zu ersparen. Die Verschiebung konkreter Klimaschutzmaßnahmen auf die nächste und übernächste Bundesregierung ist eine in Gesetzesform gegossene Prokrastination beim Klimaschutz in Deutschland. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im April ist außerdem klar, dass unzureichende Klimapolitik die Menschenrechte verletzt. Wir fordern Bundespräsident Steinmeier auf, diesen Versuch der Ampel-Regierung, sich beim Klimaschutz einen ‚schlanken Fuß‘ zu machen, zu stoppen. Er muss die Unterschrift verweigern und sich damit hinter die kommenden Generationen und all jene Menschen stellen, die schon heute von der Klimakrise betroffen sind. Sollte dieses Klimaschutz-Verhinderungsgesetz tatsächlich in Kraft treten, werden wir dagegen alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ergreifen.“