Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab

Im Bundesrat hat das Steuerberatungsgesetz mit der Entlastungsprämie und der Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer heute keine Mehrheit gefunden. Hamburg wollte das Gesetz passieren lassen und hatte sich im Vorfeld für Kompromisse eingesetzt – der Hamburger Senat setzt sich weiter für einen Konsens zwischen Bund und Ländern bei finanzwirksamen Gesetzen ein.

 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Der Gesetzentwurf kam aus der CDU-geführten Bundesregierung und ist heute im Bundesrat vor allem an den CDU/CSU-geführten Ländern gescheitert. Ich habe im Bundesrat heute darauf hingewiesen, dass wir als Finanzminister der Länder dem Bund einen Kompromissweg aufgezeigt haben: Wenigstens die kommunalen Mindereinnahmen dieser Prämie in Höhe von 700 Mio. Euro hätte der Bund ausgleichen müssen, wenn er sich schon selbst mit der Erhöhung der Tabaksteuer schadlos hält. Von den Steuermindereinnahmen von insgesamt 2,8 Mrd. Euro entfallen zwei Drittel auf Länder und Kommunen. Aber die Hand der Länder hat der Bund nicht ergriffen und deshalb heute einen klaren Warnschuss bekommen: Er muss bei seinen steuerlichen Maßnahmen den Konsens mit den Ländern suchen: Entweder müssen Maßnahmen aufkommensneutral sein oder Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Die Ablehnung des Gesetzentwurfs bietet die Möglichkeit, diesen zu überarbeiten und zu ergänzen. Ich bleibe dabei: Eine steuerfreie Entlastungsprämie kann in anstehenden Tarifverhandlungen einen Beitrag leisten, zu Entlastungen zu kommen – nicht mehr und nicht weniger. Als Breitband-Antibiotikum in der aktuellen Krise taugt sie nicht. Im öffentlichen Dienst der Länder waren wir uns einig, diese Prämie wegen einer frischen Tarifeinigung mit vielen Verbesserungen für die Beschäftigten bis auf weiteres nicht zu gewähren.“

Im Gesetzentwurf enthalten war auch die Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer. Hierbei hatte sich Hamburg mit einem Antrag für einen erhöhten Mindesthebesatz von 300 Prozent bei der Gewerbesteuer stark. Aktuelle Recherchen von FragDenStaat verdeutlichen ein seit langem bekanntes Problem: Einige Unternehmen nutzen die kommunale Infrastruktur größerer Städte und Gemeinden, zahlen ihre Gewerbesteuer jedoch in Kommunen mit deutlich niedrigeren Hebesätzen. Dadurch entgehen den Kommunen in Deutschland insgesamt bis zu einer Milliarde Euro an Steuereinnahmen. Neben den betroffenen Städten und Gemeinden werden auch diejenigen Unternehmen benachteiligt, die auf solche Tricks und ungewollte Konstruktionen verzichten.

Dressel: „Diese Form des Gewerbesteuerdumpings ist nicht nur unsolidarisch gegenüber den Nachbarkommunen, sie fördert zudem die Entstehung von Briefkastensitzen von Unternehmen. Auf Bundesebene hat sich die Koalition auf den Weg gemacht, die Untergrenze des Gewerbesteuerhebesatzes von 200 auf 280 Prozent anzuheben. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, reicht jedoch nicht aus. Wir sollten den Mindesthebesatz anheben – mindestens auf 300 Prozent, noch besser auf 320 Prozent wie der Städtetag uns vorgeschlagen hat. Wir sollten im Sinne unserer Kommunen alle Hebel in Bewegung setzen, um Scheinsitzverlegungen in Steueroasen wirksam und zeitnah zu unterbinden.“

Hintergrund

Die in Artikel 9 (Änderung des Gewerbesteuergesetzes) des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und Änderung weiterer Vorschriften aktuell vorgesehene Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent ist ein erster Schritt, um rein hebesatzmotivierten Unternehmensverlagerungen bzw. Scheinsitzverlegungen entgegenzuwirken. Ein Mindesthebesatz von 280 Prozent entfaltet aber weiterhin einen starken Anreiz, Unternehmen in extreme Niedrigsteuergemeinden zu verlagern. Außerdem betrifft die Neuregelung nur eine überschaubare Anzahl von Gemeinden. Laut einer Recherche von FragDenStaat haben lediglich 23 sog. „Gewerbesteueroasen“ einen Hebesatz von unter 280 Prozent. Deshalb sollte zeitnah in einem zweiten Schritt eine Anhebung des Mindesthebesatzes auf 300 Prozent in Betracht gezogen werden. Hierdurch würden (mindestens) 14 weitere Gemeinden von der Regelung erfasst. Der Kreis der betroffenen Gemeinden würde verbreitert und an diese ein klares Signal gesendet.

Der Senat setzt sich auch auf Initiative der Bürgerschaft seit langer Zeit dafür ein, die steuerliche Einnahmebasis der Stadt zu sichern: u. a. durch eine gerechtere Erbschaftsteuer, durch eine aufkommensneutrale Einkommensteuerreform, durch Schließung von Schlupflöchern bei der Grunderwerbsteuer, durch eine Anhebung der Zweitwohnungsteuer und die Bekämpfung von Steuerbetrug und missbräuchlichen Steuergestaltungen. In dieses Engagement reiht sich diese Initiative für einen höheren Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer ein.

Pressemitteilung Behörde für Finanzen und Bezirke

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