… Stellung nehmen / Klagen für ausreichenden Klimaschutz nehmen wichtige Hürde
Die Verfassungsbeschwerden von fünf deutschen Umweltverbänden für ausreichenden Klimaschutz haben eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag und mehrere Ministerien sowie Fachgremien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Aufforderung bedeutet in der Regel, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der rechtlichen Argumentation und den gestellten Anträgen ernsthaft auseinandersetzt. Die Institutionen haben bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, Stellung zu nehmen.
Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten im Herbst gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung Beschwerde eingelegt. Die Argumentation der Klagen hat durch das jüngste Votum des Internationalen Gerichtshofs Rückenwind erhalten. Dieser stellte fest, dass alle Staaten schnellen und effektiven Klimaschutz betreiben müssen, um Menschenrechte und das Völkerrecht zu achten.
Die Klagen knüpfen an den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 an, wonach der Schutz des Klimas Verfassungsrang genießt. Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht weitergeleitete Zukunftsklage fokussiert sich auf das Klimaschutzgesetz, sowie auf einen gerechten Schutz von Personen, die stärker vom Klimawandel betroffen sein werden, als der durchschnittliche Teil der Bevölkerung. Dazu zählen etwa mobilitätseingeschränkte Personen, die sich eine gesellschaftliche Teilhabe durch sich abzeichnende explodierende Kosten von Verkehrsmitteln nicht mehr leisten können.
„Die Klimakrise gefährdet Rechte”, sagt Baro Vicenta Ra Gabbert, Juristin und Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit. “Mehr als 54.000 Menschen haben sich über Alters- und Herkunftsgrenzen hinweg an der Klage beteiligt, da sie sich um ihre Zukunft in einer eskalierenden Klimakrise sorgen. Es ist an der Zeit, dass die Politik entsprechend handelt.“
Christoph Bals, Politik-Vorstand von Germanwatch sagt: „ Die Aufforderung zur Stellungnahme an die Ministerien ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, keine Abstriche beim Klimaschutz zu machen. Sehr relevant ist auch, dass unsere Beschwerde verschickt wurde, um durch die Umsetzung der Klimapolitik auch die Grundrechte ärmerer und mobilitätseingeschränkter Menschen zu schützen. Wichtig ist dieses Signal etwa für den anstehenden Monitoringbericht der Energiewende und für die Ausgestaltung des Emissionshandels für Verkehr und Gebäude. Klar ist jetzt: Die von manchen in der Regierung ins Auge gefasste Verlängerung des fossilen Geschäftsmodells ist nicht nur klimapolitisch, sondern auch juristisch hoch riskant.“
Dr. Roda Verheyen, Anwältin der Beschwerdeführer:innen zur Begründung des Bundesverfassungsgerichts: “Es ist gut, dass das Gericht wie im Klimabeschluss aus dem Jahr 2012 offenbar konsequent bleibt und wir endlich über die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen reden können.”
Pressemitteilung Greenpeace
ergänzende Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe:
Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Entkernung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelregierung war ein schwerer Rückschlag für den Klimaschutz in Deutschland. Mit der Aufforderung zur Stellungnahme nimmt unsere Verfassungsbeschwerde gegen das verwässerte Klimaschutzgesetz nun eine wichtige Hürde, die nur zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden überhaupt schaffen. Das ist ein wichtiges Signal an die neue Bundesregierung, den Klimaschutz nicht wie in den ersten 100 Tagen zu vernachlässigen oder sogar zurückzudrehen. Deutschland braucht ein starkes Klimaschutzgesetz mit konkreten Vorgaben und wirksamen Maßnahmen wie die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen. Die Bundesregierung ist durch das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 und den ersten, von uns miterwirkten Entscheid des Bundesverfassungsgerichts von 2021 dazu verpflichtet. Ich gehe fest davon aus, dass unsere Verfassungsbeschwerde genauso erfolgreich sein wird wie die aus dem Januar 2020 und Karlsruhe die Bundesregierung zur Nachschärfung verpflichten wird.“
ergänzende Pressemitteilung des BUND:
Verena Graichen, politische Geschäftsführerin des BUND, erklärt: „Diese Zwischenentscheidung des Verfassungsgerichts macht uns große Hoffnung, dass das Gericht die neue Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Der verantwortungslose Kurs zurück ins fossile Zeitalter muss schnellstens beendet werden. Wir brauchen einen deutlich beschleunigten Übergang zu 100 Prozent erneuerbaren Energien und Maßnahmen für den natürlichen Klimaschutz. Ansonsten drohen nach dem IGH-Gutachten Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe der Länder des globalen Südens gegen Industriestaaten wie Deutschland.“
Susanne Jung, SFV-Geschäftsführerin, erklärt: „Der IGH hat deutlich gemacht, dass sich die Klimapolitik rechtsverbindlich an 1,5 Grad orientieren muss, nicht an 2 Grad – und dass dafür viel schneller und ambitionierter gehandelt werden muss, als es Deutschland und die EU bisher tun. Außer unserer gemeinsamen Verfassungsklage 2018/2021 war bisher keine Umweltklage vor dem Verfassungsgericht erfolgreich. Die jetzige Zwischenentscheidung stimmt uns positiv. Wir hoffen, dass wir jetzt einen Schritt näher dran sind, den Klimaschutz wiederholt verfassungsrechtlich durchsetzen zu können – für den Erhalt der Lebensgrundlagen aller.“
Der BUND und der SFV hatten im September 2024 gemeinsam mit vier Klagenden – Kerstin Lopau, Karola Knuth, André Wendel, Dr. Mareike Bernhard – beim Bundesverfassungsgericht eine Klimaklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Das Ziel- und Ambitionsniveau der deutschen Klimapolitik ist deutlich zu niedrig. Maßstab des Handelns muss die klimawissenschaftlich fundierte, rechtlich verankerte Grenze von global 1,5 Grad maximaler Erderhitzung sein, um die Folgen der Klimakrise noch beherrschbar zu halten. Das „Treibhausgas-Budget”, welches Deutschland bei fairer Verteilung 2020 noch zustand, ist inzwischen aufgebraucht und sogar überzogen, wie die Klageschrift unter Hinweis auf IPCC-Berechnungen aufzeigt. Durch die letzte Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) ist wahrscheinlich, dass Deutschland nicht einmal mehr seine eigenen – unambitionierten – Klimaziele einhält.
Die Verfassungsbeschwerde wird von Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt juristisch vertreten. Beide hatten bereits 2018 im Auftrag von SFV und BUND die erste Verfassungsbeschwerde erarbeitet. Diese Klage war 2021 in wesentlichen Punkten erfolgreich. Der weitere Prozessverlauf liegt, auch zeitlich, im Ermessen des Verfassungsgerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien kann eine mündliche Verhandlung folgen.