Wegen Streitigkeiten und Zeitdruck bei der Novelle des
Gebäudemodernisierungsgesetzes will die Bundesregierung kurzfristig nur die zentrale 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe aussetzen. Eine umfassende Einigung zu zentralen Fragen wie dem Mieterschutz sowie der Ausgestaltung der sogenannten „Bio-Treppe“ steht weiterhin aus. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dieses Vorgehen scharf und warnt vor erheblichen sozialen und klimapolitischen Risiken.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Mit einem gefährlichen Schnellschuss will die Bundesregierung die 65-Prozent-Regel alternativlos aussetzen. Mieterinnen und Mieter wären damit schutzlos der Kostenfalle gasbetriebener Heizungen ausgeliefert: Dass insbesondere die SPD das zulässt, ist ein Offenbarungseid. Die Energiepreiskrise zeigt deutlicher denn je: An der Abkehr von Öl und Gas führt kein Weg vorbei. Stattdessen zementiert die Bundesregierung ihren fossilen Kurs weiter. Das ist ökonomisch und klimapolitisch unverantwortlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Pläne fallen zu lassen und den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter zu unterbinden.“
Pressemitteilung DUH
BUND zur Einigung beim Gebäudemodernisierungsgesetz:
Mieter*innenschutz reicht nicht, Klimaschutz bleibt auf der Strecke
Die Einigung von Union und SPD zum Mieter*innenschutz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) kommentiert Irmela Benz Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Die geplanten Regelungen zum Mieter*innenschutz beim Einbau neuer fossiler Heizungen reichen nicht. Die Pläne der Bundesregierung, den Einbau weiter zu erlauben, sind klima- und sozialpolitisch fahrlässig. Sollte sie daran festhalten, fordern wir, dass Vermietende die Kostenrisiken ihrer fossilen Fehlentscheidung vollständig tragen.
Die Bundesregierung will richtigerweise Vermietende an den Heizkosten beteiligen, wenn sie eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen. Doch Mietende sollen immer noch die Hälfte der CO2-Kosten, Netzentgelte und Kosten für ‚Bio-Brennstoffe‘ tragen. Für unsanierte Gebäude mit niedrigen Mieten soll es eine Härtefallregel geben. Gerade in diesen Gebäuden ist es aus unserer Sicht besonders wichtig, die Bewohner*innen vor hohen Heizkosten zu schützen und nicht Fehlentscheidungen von Vermietenden zu subventionieren. Denn dort frieren schon heute viele Menschen, weil sie sich die Heizkosten nicht mehr leisten können. Bei unsanierten Häusern sind außerdem die Potenziale für den Klimaschutz besonders hoch. Deshalb braucht es für diese Gebäude Boni für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen und die Sanierung.
Im Vergleich zu einer Wärmepumpe können beim Einbau einer neuen Gasheizung über 19 Jahre gerechnet in einer 70 Quadratmeter-Wohnung 18.000 Euro an zusätzlichen Heizkosten entstehen. Die Klimaziele sind mit einem fossilen ‚Weiter-so‘ nicht erreichbar. Die aktuelle Energiekrise verdeutlicht die geopolitische Brisanz eines solchen Rollbacks. Wir fordern, dass die Bundesregierung die Notbremse zieht und mit ihrer Energiepolitik Lösungen für die Krisen unserer Zeit liefert, statt sie weiter zu befeuern.“
Hintergrund:
SPD und Union haben sich beim Gebäudemodernisierungsgesetz auf eine Regelung zum Mieter*innenschutz geeinigt. Vermietende sollen demnach die Hälfte der Kosten für die „Bio-Brennstoffe“ übernehmen müssen, die laut der Eckpunkte zum Gesetz stufenweise ansteigen sollen, außerdem die Netzentgelte und die CO2-Kosten. Für Gebäude in schlechtem energetischen Zustand und mit niedrigen Mieten soll eine Härtefallregel greifen, die Ausgestaltung ist offen. Nach Berechnungen des Fraunhofer ISI für den BUND können sich in einer 70 Quadratmeter-Wohnung die Mehrkosten im Betrieb einer fossilen Heizung im Vergleich zu einer Wärmepumpe über 19 Jahre gerechnet (2027 – 2045) auf 18.000 Euro aufsummieren.
Pressemitteilung BUND
Deutsche Umwelthilfe zu Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz: „Bundesregierung scheitert bei Symptombekämpfung für selbstgeschaffenes Problem“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die heute von der Bundesregierung vorgelegten Regelungen zum Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz scharf. Die DUH sieht darin den Versuch der Symptombekämpfung, statt die Ursache aus der kürzlich beschlossenen Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes anzugehen.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Die Bundesregierung scheitert bei der Symptombekämpfung für ein selbstgeschaffenes Problem. Mit der Streichung der 65-Prozent-Regel bringt die Bundesregierung den Gebäudesektor vom Dekarbonisierungspfad ab. Mieterinnen und Mieter werden zugleich auch noch in die Kostenfalle Gas gedrängt. Das vorgeschlagene bürokratische Konstrukt, mit dem Mieterinnen und Mieter angeblich geschützt werden sollen, ist intransparent, komplex und schwer umsetzbar. Sie müssen die Hälfte des CO2-Preises tragen, werden zur Mitfinanzierung sogenannter ‚grüner Gase‘ verpflichtet und bleiben weiter mit den Netzentgelten belastet. Vor allem aber bleibt das zentrale Risiko außen vor: Die geopolitisch bedingten Preisschwankungen fossiler Energien tragen auch künftig allein die Mieterinnen und Mieter, während Vermieter kaum noch Anreize für klimafreundliche Investitionen haben. Die SPD scheint beim Klimaschutz bereits aufgegeben zu haben und behauptet, Mieterinnen und Mieter zu ‚retten‘. Tatsächlich lässt sie sich aber von Energieministerin Katherina Reiche und der Gaslobby über den Tisch ziehen.“
Pressemitteilung DUH