Bundestagswahl 2025

Nach dem plötzlichen Ende der Ampel-Koalition wird die ursprünglich für den 28. September 2025 geplante Bundestagswahl vorgezogen und nun bereits am 23. Februar 2025 stattfinden. Um die Neuwahlen zu ermöglichen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt und am 16. Dezember verloren. Dadurch konnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auflösen und Neuwahlen ausrufen.

Mindestens 59,2 Millionen Wahlberechtigte werden nach Angaben der Bundeswahlleiterin am 23. Februar 2025 den 21. Bundestag wählen, hinzu kommen noch die deutschen Wahlberechtigten, die im Ausland leben.

Die kommende Wahl bringt neben einem neuen Wahlrecht auch viele offene Fragen mit sich: Wie werden die Parteien der Ampel-Koalition abschneiden? Schafft Bundeskanzler Scholz den Turnaround? Wird die Union stärkste Kraft? Gelingt der Linken der Wiedereinzug, und erholt sich die FDP aus dem Loch, in das sie das Ampel-Aus gestürzt hat? Und setzt sich das Parlament nach einem möglichen Einzug des Bündnis Sahra Wagenknecht erstmals aus sieben Fraktionen zusammen?
Über die meisten dieser Fragen wird erst nach der Wahl 2025 Gewissheit herrschen.

>>Bis zum 7. Januar 2025 haben der Bundeswahlleiterin insgesamt 56 Parteien und politische Vereinigungen, die derzeit noch nicht im Bundestag vertreten sind, ihre Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 angezeigt. Bis zum 14. Januar entscheidet dann der Bundeswahlausschuss, welche Parteien tatsächlich zugelassen werden.

Mehr Infos über die Wahlprogramme: https://www.bundestagswahl-bw.de/bundestagswahl-wahlprogramme

Wahlrechtsreform
Maximale Größe des Bundestags wird auf 630 Abgeordnete begrenzt

Das bundesdeutsche Parlament ist in den vergangenen Legislaturperioden stetig größer geworden. Aktuell sitzen 735 Abgeordnete im Plenum des Berliner Reichstagsgebäudes – statt der nominell vorgesehenen 598 Abgeordneten. Das hat nicht nur Konsequenzen für die Redezeit der bzw. des Einzelnen, sondern bedeutet auch höhere Kosten. Die Bundesrepublik Deutschland leistet sich nach dem Milliardenstaat China das zweitgrößte Parlament der Welt. Nachdem der Ruf nach einer Verkleinerung des Parlaments in den zurückliegenden Jahren immer lauter geworden war, verabschiedete der Bundestag 2023 mit der Mehrheit der Ampelkoalition schließlich ein neues Wahlrecht, das erstmals bei der Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommen wird.

Gemäß des neuen Wahlrechts werden ab der kommenden Legislaturperiode maximal 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Ermöglicht wird dies über eine Änderung bei der Mandatsverteilung. Das System von Erst- und Zweitstimme bleibt zwar grundsätzlich erhalten, allerdings entscheidet fortan allein das Zweitstimmenergebnis darüber, wie viele Sitze einer Partei im Bundestag zustehen. Direktkandidaten ziehen nur dann in den Bundestag ein, wenn ihr Mandat durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Überhangs- und Ausgleichsmandate entfallen. Ursprünglich beinhaltete die Wahlrechtsreform auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Die Grundmandatsklausel sieht vor, dass eine Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn ihr Zweitstimmenergebnis unter fünf Prozent liegt, sie aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte. Die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel wurde im Juli 2023 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Die Regelung hat somit auch weiterhin Bestand.

Quelle: https://www.bundestagswahl-bw.de/bundestagswahl-2025

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